7. Februar 2017, 10:40 Uhr
Gemeinsame Bestattung Familiengrab: Diese rechtlichen Möglichkeiten gibt es
Ein Familiengrab ist heute meist keine repräsentative Gruft mehr, sondern in der Regel ein etwas größeres Wahlgrab auf einem Friedhof. Wer sich für diese Bestattungsform entscheidet, hat einige Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie sichergehen wollen, dass sämtlichen Nutzungswünschen auch entsprochen wird, sollten Sie zuvor unbedingt die Friedhofsordnung studieren.
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Familiengrab: Nur als Wahlgrab möglich
Das Familiengrab kann nur als Wahlgrab eingerichtet werden, bietet aber in dieser Form gegenüber dem einfach und kostengünstigeren Reihengrab einige Vorteile. So können Angehörige, die das Nutzungsrecht für eine solche Grabstätte erwerben, über die Größe und Lage in Absprache mit der Friedhofsverwaltung relativ frei entscheiden. Verschiedene Formen des Familiengrabs kommen dabei in Betracht.
Mehrstelliges Familiengrab: Die häufigste Form
Die meisten Ehepaare und Familien entscheiden sich für ein mehrstelliges Familiengrab. Dieses ermöglicht es aufgrund seiner vergleichsweise großen Fläche, mehrere Personen nebeneinander beizusetzen – unabhängig vom jeweiligen Sterbezeitpunkt. In einem einstelligen Familiengrab hingegen müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Auch hier ist es möglich, mehrere Personen in einer Grabstelle beizusetzen. Es muss allerdings zunächst die jeweilige Ruhezeit für den zuvor beerdigten Verstorbenen abgelaufen sein, bevor ein weiterer Angehöriger bestattet werden kann. Je nach Friedhof beträgt diese Ruhephase meist zwischen 20 und 30 Jahre. Für Urnenbestattungen gilt oft eine Ausnahmeregelung.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Tiefgrab: Hier können auf kleiner Fläche zwei Verstorbene übereinander beerdigt werden – beziehungsweise bei mehrstelligen Tiefgräbern auch vier oder noch mehr. Aufgrund der kleineren Fläche bietet diese Grabform den Vorteil, dass die Grabpflege weniger aufwendig ist.
Wer darf im Familiengrab bestattet werden?
Prinzipiell darf die Person, die das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab innehat, entscheiden, wer dort bestattet wird. Manche Friedhofsordnungen machen jedoch Einschränkungen und schreiben beispielsweise vor, dass in Familiengräbern nur die Bestattung von unmittelbar Verwandten oder Ehepartnern zulässig ist. Dies stellt unverheiratete Paare, die ein gemeinsames Familiengrab planen, oft vor Schwierigkeiten. Um nach einem Todesfall nicht noch in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, sollten Sie daher rechtzeitig einen Blick in die jeweilige Friedhofsordnung oder -satzung werfen und offene Fragen zum Familiengrab sofort mit der Verwaltung klären.
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