Seebestattung: Ablauf und Rechtslage. Um eine Urne sind drei Gestecke aus roten Rosen drapiert. Christian Colista, Fotolia

11. Juli 2016, 14:46 Uhr

Alternative zur Erdbestattung See­be­stat­tung: Ablauf und Rechtslage

Die Seebestattung ist eine Alternative zur Erd- oder Urnenbestattung. Sie unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen und folgt einem festgelegten Ablauf. Wer auf See bestattet werden möchte, sollte diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festhalten, damit die Hinterbliebenen beim Behördengang auf der sicheren Seite sind.

Auch bei Ärger mit Behörden: Ein Rechtsschutz sichert Sie ab. >>

See­be­stat­tung: Alter­na­ti­ve zur Bestat­tung auf dem Friedhof

Früher war die Seebestattung eine Notbestattung für Seeleute, die an Bord verstorben waren. Heute ist sie eine Alternative zur Erd- oder Urnenbestattung, die einem breiteren Personenkreis offen steht. Menschen, die sich mit der Seefahrt verbunden fühlen, können so auf Wunsch nach ihrem Tod im Meer bestattet werden. Der Ablauf ist dabei festgelegt: Der Verstorbene wird zunächst eingeäschert und dann in einer speziellen Seeurne dem Wasser übergeben. Zu diesem Zweck sind bestimmte Positionen auf der Seekarte markiert, an denen eine Seebestattung vorgenommen werden darf.

Darf jeder auf See bestattet werden?

Die konkreten Bestimmungen zur Seebestattung finden sich in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Einige Länder ermöglichen eine Bestattung im Meer nur mit besonderer Genehmigung. Es kann sein, dass die Angehörigen dafür beim Behördengang nachweisen müssen, dass der Verstorbene einen Bezug zur Seefahrt hatte. Wer sich eine Seebestattung wünscht, sollte dies also am besten in seinem Testament oder in einer Bestattungsverfügung vermerken, um sicher sein zu können, dass diesem Wunsch nach seinem Tod entsprochen wird. Auch eine Sozialbestattung ist heutzutage in vielen Fällen in Form einer Seebestattung möglich, wenn sich die Kosten dafür innerhalb eines bestimmten Rahmens halten.

RechtsschutzAblauf einer Seebestattung

Nach der Einäscherung des Verstorbenen überführt der Bestatter die Urne an eine Seebestattungsreederei. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, an der Fahrt zur letzten Ruhestätte auf See teilzunehmen. Dies wird "begleitete Seebestattung" genannt, im Unterschied zur "stillen Seebestattung", bei der nur die Schiffsbesatzung dabei ist und meist mehrere Urnen gleichzeitig beigesetzt werden. Ist die richtige Position erreicht, wird die Urne, begleitet von einer feierlichen Zeremonie, dem Meer übergeben. Angehörige sollten dabei beachten, dass sämtliche Beigaben für das Seemannsgrab – also etwa Blumenkränze – aus organischem Material bestehen und biologisch abbaubar sein müssen. Kunststoffe und Metall dürfen nicht enthalten sein.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.