Kann ich mir den Rechtsanwalt selbst aussuchen?
Selbstverständlich können Sie sich Ihren Rechtsbeistand frei wählen. Damit Sie aber nicht lange nach dem richtigen Fachanwalt suchen müssen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche und empfehlen Ihnen einen spezialisierten Fachanwalt für Ihre Rechtsfragen. Das spart Ihnen viel Mühe und die Unsicherheit, ob der Rechtsanwalt der für Ihren Fall geeignete ist. Wir leiten Sie auf Wunsch auch gerne direkt telefonisch zur entsprechenden Anwaltskanzlei weiter. Ein Anruf bei uns genügt.
Bin ich auch im Ausland mit meiner Rechtsschutzversicherung geschützt?
Ja, Versicherungsschutz besteht weltweit und ohne zeitliche Begrenzung. Innerhalb Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres ist die Versicherungssumme unbegrenzt. Über diesen Bereich hinaus beträgt die Versicherungssumme 500.000 Euro.
Was bedeutet eine Wartezeit?
Wartezeit nennt man im Rechtsschutz den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Für einige wenige Leistungsarten besteht während der 3 monatigen Wartezeit kein Versicherungsschutz.
Besteht Versicherungsschutz auch für Streitigkeiten, die schon vor Vertragsbeginn bestanden?
Für Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Ursache bereits vor Vertragsbeginn vorlag, besteht kein Versicherungsschutz.
Besteht Rechtsschutz auch, wenn jemand an mich Schadenersatzansprüche stellt?
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen wird über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, um Ihre Schadenersatzanforderungen durchzusetzen.
Sind Vorsatztaten mitversichert?
Solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, sind Sie auch dann abgesichert, wenn Ihnen eine Vorsatztat vorgeworfen wird. Werden Sie wegen einer Straftat, wie z. B. wegen eines Diebstahls verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz und gezahlte Leistungen werden zurückgefordert.