Warum entstehen für mich Kosten, auch wenn ich meinen Arbeitsrechtsstreit gewinne?
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten muss jede Partei die Anwalts- und Verfahrenskosten bis zur ersten Instanz selbst tragen – egal, ob Sie gewinnen oder nicht. So ist die gesetzliche Regelung in Deutschland. Diese Regelung ist für den Arbeitnehmer ein zweischneidiges Schwert: Sie schützt ihn, falls er den Rechtsstreit verliert, benachteiligt ihn aber auch, wenn er den Prozess gewinnt. Dann muss er dennoch seine Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, denn Sie werden nicht wie in anderen Verfahren üblich dem im Prozess unterliegenden auferlegt. Bei einer Auseinandersetzung wegen einer Abfindung bleibt dann oft nicht mehr viel übrig von dem erkämpften Betrag. Mit einem Berufs-Rechtsschutz schützen Sie sich aber vor den finanziellen Folgen Ihres Rechtsstreits und haben einen starken Partner an Ihrer Seite.
Gilt der Berufs-Rechtsschutz auch für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst?
Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind Sie mit einem passenden Berufs-Rechtsschutz gegen Auseinandersetzungen und die Risiken im Berufsalltag abgesichert. Auch für Beamte ist der Berufs-Rechtsschutz eine sinnvolle Absicherung. Obwohl Beamte als schwer kündbar gelten, kann es dennoch z. B. bei verbeamteten Lehrern oder Polizisten aufgrund disziplinarischer Verfahren zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Im Berufs-Rechtsschutz ist daher auch der Disziplinar- und Standesrechtsschutz enthalten. Ärzten und Steuerberatern bietet der Berufs-Rechtsschutz z. B. auch bei Verletzung der Schweigepflicht rechtliche Unterstützung.
Kann ich mich auch als Arbeitgeber, Selbstständiger oder Freiberufler absichern?
Ja, auch als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit einen Rechtsschutz abzuschließen. Der Berufs-Rechtsschutz gilt nicht für Selbständige und Arbeitgeber. Für Selbständige gibt es den Arbeitgeber-Rechtsschutz. Dieser bietet speziell für die Risiken von Gewerbetreibenden Rechtsschutz, z. B. für Auseinandersetzungen mit Behörden bei Arbeitsunfällen, Ärger mit dem Finanzamt oder bei betriebsbedingten Kündigungen. Und auch für Sie als Arbeitgeber gilt: Die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits bis zur ersten Instanz müssen Sie selbst tragen – auch wenn Sie gewinnen. Der Arbeitgeber-Rechtsschutz schützt Sie als Geschäftsführer oder Inhaber. Zudem tragen Führungskräfte besondere strafrechtliche Verantwortung. Manager sollten daher zusätzlich einen Spezial-Straf-Rechtsschutz abschließen, um rundum abgesichert zu sein. Auch als Selbstständiger und Freelancer können Sie sich gegen die finanziellen Risiken im Berufsleben mit einem Rechtsschutz absichern. Ein Berufs-Rechtsschutz für Selbständige ist passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. So können Sie sich als Freiberufler, Selbstständiger oder Unternehmer ganz auf Ihren Job konzentrieren.