Inhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen arbeiten in einem Umfeld, in dem Entscheidungen weitreichende Konsequenzen haben können. Gerade in juristischer Hinsicht! Als Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibender sind Sie schnell mal in einen Rechtsschutzfall verwickelt. Vor allem, wenn Sie als Arbeitgeber vor einem deutschen Arbeitsgericht stehen, sollten Sie sich von Anfang mit einem Fachanwalt beraten. Aber auch die Fahrt mit dem Firmenwagen, der Mietvertrag für das Büro oder Behördenangelegenheiten können rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen – um die Sie sich mit einem Gewerberechtsschutz keine Sorgen mehr machen müssen.
Wann hilft der Gewerberechtsschutz?
Der Gewerberechtsschutz hält Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Beispiele für Fälle, in denen der Gewerberechtsschutz greift:
Sie verlangen Schadenersatz wegen Verdienstausfall.
Ihre Beteiligung an einem Verkehrsunfall wird vor Gericht verhandelt.
Sie können eine Mieterhöhung für Ihre Gewerberäume nicht nachvollziehen.
Sie werden wegen Steuerbetrugs angezeigt.
Firmenkunden brauchen juristische Bewegungsfreiheit. Darum gehört zum umfassenden Rechtsschutz von ADVOCARD-360°-GEWERBE eine kostenlose telefonische oder ab sofort auch eine kostenlose Online-Rechtsberatung durch Fachanwälte – auch zu Themen, die nicht versichert sind. Mit einem Gewerberechtsschutz, der zu Ihren Bedürfnissen passt, sind Sie im Geschäft immer auf der sicheren Seite.
Das Risiko juristischer Auseinandersetzungen ist bei Selbstständigen durchaus bekannt. In 67 Prozent der Fälle streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit. Das ergab eine Marktforschungsstudie von YouGov, bei der über 500 Selbständige befragt wurden. Aber auch Einbruchdiebstahl und Raub, Elektronik- sowie Haftpflichtschäden sind Gründe, über einen Gewerberechtsschutz nachzudenken – für größtmögliche Sicherheit im Geschäft.
Fallbeispiel: Arbeitgeberprozess nach Kündigung eines Mitarbeiters
Der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens trennt sich von einem Arbeitnehmer, der seit einiger Zeit sowohl persönlich als auch fachlich nicht mehr tragbar ist. Vor dem Arbeitsgericht wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung und klagt gegen den Arbeitgeber.
Was kostet das?
Das Unternehmen nimmt seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch und lässt sich anwaltlich beraten. Das arbeitsgerichtliche Verfahren endet mit einem Vergleich. Die Anwaltskosten in Höhe von 2.160 Euro übernimmt der Gewerberechtsschutz des Arbeitgebers.
Mediation
Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichtsverfahren lösen.