Damit Ärger im Straßenverkehr Sie nicht aus der Spur bringt
Als Verkehrsteilnehmer gerät man schnell in eine rechtliche Auseinandersetzung. Die Kosten dafür sind oft höher als gedacht. Und ohne anwaltliche Hilfe ist es schwierig, seine Ersatzansprüche durchzusetzen. Mit einem Verkehrsrechtsschutz sind Sie gut abgesichert, denn das Kostenrisiko eines Rechtsstreits übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung!
Wann hilft die Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung hilft bei Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall – egal ob Sie als Autofahrer mit eigenem oder fremdem Fahrzeug, als Radfahrer, als Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fußgänger unterwegs sind. Beispiele für Fälle, in denen der Verkehrsrechtsschutz greift:
Sie wollen nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeldansprüche oder die Erstattung von Reparaturkosten durchsetzen.
Sie haben Ärger mit Ihrer Werkstatt wegen einer zu hohen Rechnung.
Nach einem Gebrauchtwagenkauf stellen Sie Mängel am Fahrzeug fest.
Sie sind zu schnell gefahren und haben ein Bußgeld verfahren am Hals.
Sie streiten mit der Finanzbehörde wegen falsch berechneter Kfz-Steuer.
Ein Streitfall im Verkehrsrecht ist nicht von heute auf morgen geklärt. Lediglich bei knapp 10 Prozent der Fälle werden drei Monate nicht überschritten. Knapp 8 Prozent dauern sogar länger als zwei Jahre! Dass eine lange Verfahrensdauer zur Belastung wird, kann sich jeder vorstellen. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung müssen Sie sich zumindest über die finanziellen Folgen keine Sorge machen.
Fallbeispiel: Rechtsstreit nach einem Werkstattbesuch
Ein Autobesitzer bringt sein Fahrzeug wegen metallischer Geräusche beim Schalten in die Werkstatt. Dort wird das Auto repariert. Er hält die Rechnung seiner Werkstatt in Höhe von 3.000 Euro für viel zu hoch und zahlt nur einen Teil der Kosten, 1.500 Euro. Die Kfz-Werkstatt klagt daraufhin auf Zahlung der noch offenen 1.500 Euro. Der Autobesitzer schaltet seine Verkehrsrechtsschutzversicherung ein und lässt sich von einem Anwalt beraten.
Was kostet das?
Es kommt zu einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen. Dabei wird auch ein Gutachten eingeholt. Auch in der 2. Instanz ist der Autobesitzer unterlegen. Das Gericht beschließt, dass der Autobesitzer außerdem die Kosten beider Instanzen tragen muss. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von 3.105 Euro.
Mediation
Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichtsverfahren lösen.