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Erst die Arbeit, dann der Job
Wann muss der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen?
Hamburg, 18. Februar 2009: Nach dem Büro geht es in die Bar – aber nicht zum gemütlichen Feierabendbier mit Kollegen, sondern zum Kellnern. Für viele Beschäftigte in Deutschland gehört der Nebenjob mittlerweile zum Alltag. Über 60% aller Nebenjobber üben ihre zusätzliche Tätigkeit sogar ständig aus. Trotzdem sind meist weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber ausreichend über die rechtlichen Voraussetzungen bei Mehrfachtätigkeiten informiert. Der Hamburger Rechtsschutzversicherer Advocard informiert, wann Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit nachgehen dürfen.