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Gefahr im Urlaub - welche Rechte haben Reisende?
1. Kann ich die Reise stornieren, wenn es mir zu gefährlich ist?
„Politische Unruhen, Kriegsgefahren und Terroranschläge auf Touristen sind klassische Fälle unvorhersehbarer höherer Gewalt“, erklärt Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. „In diesem Fall können sowohl der Urlauber als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag grundsätzlich kündigen. Der Veranstalter hat dann keinen Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, allerdings können für den Reisenden Stornokosten anfallen.“
2. Welche Rechte habe ich, wenn ich die Reise schon angetreten habe?
„Ändert sich während des Urlaubs die Sicherheitslage am Zielort, kann der Reisende oder der Veranstalter die Reise abbrechen. Der Reisende ist durch den Veranstalter an seinen Ausgangsort zurückzubefördern. Aufgrund der bereits angetretenen Reise kann der Veranstalter vom Reisenden eine Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen“, so Anja-Mareen Decker.
3. Wann bekomme ich mein Geld zurück?
„Ob ein Reisender Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises hat, hängt davon ab, ob eine objektive Gefahrenlage vorliegt. Maßgeblich für diese Einschätzung sind Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. In der Praxis richten sich die Veranstalter nach diesen Empfehlungen. Ein rein subjektiv empfundenes Sicherheitsrisiko ist nicht ausreichend“, sagt Decker.