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Public Viewing und Hupkonzert? Mit diesen Tipps kommen Sie ohne rote Karte durch die EM
Hamburg, 08. Juni 2016 – Freude, Begeisterung und Party – das erwartet uns während der EM in Frankreich. Deutschland befindet sich in dieser Zeit im Ausnahmezustand und jeder scheint die Dinge lockerer als sonst zu nehmen. Damit die Freude nicht getrübt wird, sollte man jedoch einige rechtliche Abseitsfallen umgehen: Gerade Lärmbelästigung und Ruhestörung gehören zu den häufigsten Streitthemen der Deutschen. Das zeigt auch der „Streitlotse“ von ADVOCARD, Deutschlands größter Plattform für Streit-Fragen: Das Thema Lärm rangiert immer unter den Top 3 der meistgelesenen Beiträge. Anja-Mareen Decker, Leiterin der Rechtsabteilung bei der Rechtsschutzversicherung ADVOCARD, gibt Tipps, wie Fußballfans die EM ohne juristische Nachspielzeit genießen können.
Feiern, aber richtig: Ruhezeiten und Hausregeln einhalten
Wer das Fußball-Großereignis daheim sehen möchte, sollte auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen. Treibt das gute Wetter die Schaulustigen nach draußen, wird im Garten oder auf dem Balkon oftmals lautstark gefeiert. Bis 22 Uhr ist das nach deutschem Recht auch kein Problem. Danach sind laute Gespräche, Fernseher-Geräusche oder Musik allerdings tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Anzeige oder mit einem Bußgeld rechnen. Offizielle „Public Viewing“-Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen oder in Gaststätten benötigen eine Sonderlizenz, mit der lautstarke TV-Übertragungen auch nach 22 Uhr erlaubt sind.
Das Anfeuern der Lieblingsmannschaft ist häufig auch Anlass für ein ausgedehntes Grillfest. Hausbesitzer, die ihren Grill im eigenen Garten aufstellen können, müssen sich hierzu grundsätzlich keine weiteren Gedanken machen. Bewohner einer Mietwohnung dagegen sollten zunächst ihren Mietvertrag prüfen. Wird das Grillen hier ausdrücklich untersagt, sollte man sich daran halten, um keine Abmahnung oder gar eine Kündigung zu riskieren. Beinhaltet der Mietvertrag keine Regeln zum Grillen, darf zumindest der entstehende Rauch nicht in die Wohnung des Nachbarn ziehen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, investiert in einen Elektrogrill, der das Rauchproblem minimiert.
Autokorso und Hupkonzert: Was geht, was nicht?
Streng genommen sind Autokorsos nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Wer beim Sieg der Lieblingsmannschaft an einem Autokorso teilnimmt, sollte besser angeschnallt bleiben und sich während der Fahrt nicht aus dem Fenster hängen. Dann gibt es in der Regel auch keine Probleme mit der Polizei. Ebenso verhält es sich mit Hupkonzerten. Zwar werden diese meistens toleriert, stellen aber streng genommen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bestraft werden kann.
Mehr Rat, News und Lösungen zu verschiedensten Fragen rund um das Thema Streit finden Sie auf dem Streitlotsen von ADVOCARD unter: www.advocard.de/streitlotse