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Silvester: Zeit für den Knalleffekt
Städte und Gemeinden können Sonderregelungen aufstellen
Doch aufgepasst: Städte und Gemeinden können der Knallerei eigene zeitliche Grenzen setzen. Häufig liegen diese zwischen 18 Uhr und 1 Uhr. Decker betont: „Wer sich nicht an die Regelungen zum Feuerwerk hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen.“ Wer also ausgelassen den Jahreswechsel feiern will, sollte sich mit den Bestimmungen vor Ort vertraut machen. Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen wichtige Tipps für ein Silvester ohne juristischen Kater:
- Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur volljährige Personen kaufen. Wenn Kinder und Jugendliche mit Knallern oder Raketen Schäden anrichten, haften ihre Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Verwahren Sie die Feuerwerkskörper sicher und lassen Sie ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Böllern oder Raketen hantieren.
- In der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen oder Reetdachhäusern ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk zu zünden.
- Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen wurden. Achten Sie auf eine sogenannte BAM-Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung.
- Die Silvesternacht ist ein Sonderfall in Sachen Feuerwerk. An anderen Tagen des Jahres müssen Sie sich ein Feuerwerk beim Ordnungs- oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde genehmigen lassen.