Aktuelle Pressemitteilungen
Top 10 der Reisemängel
Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern!
Die Top 10-Reisemängel der Deutschen:*
Laut forsa wird im Urlaub vor allem Folgendes bemängelt:
- Schmutziges Badezimmer (31 Prozent insgesamt; 37 Prozent weiblich, 26 Prozent männlich)
- Nicht genug Auswahl beim Frühstück bzw. bei den Mahlzeiten im Hotel (29 Prozent)
- Schmuddelige Bettwäsche (24 Prozent; 28 Prozent weiblich, 20 Prozent männlich)
- Unfreundliches Hotel-Personal (21 Prozent)
- Kein schöner Blick aus dem Fenster (20 Prozent)
- Bau- und Straßenlärm (19 Prozent; 22 Prozent männlich, 15 Prozent weiblich)
- Lärmbelästigung durch andere Gäste (19 Prozent)
- Überfüllte Erholungsbereiche, z.B. am Pool oder Strand (14 Prozent; 17 Prozent männlich, 12 Prozent weiblich)
- Verspätung bei gebuchter Anreise mit Bus, Bahn oder Flugzeug (13 Prozent)
- Ungeziefer im Zimmer (10 Prozent)
* Mehrfachnennungen waren möglich
Ärger muss nicht sein – richtiges Vorgehen bei Reisemängeln
Tipp 1: Mängel richtig anzeigen
Ist beispielsweise das Hotelzimmer nicht sauber oder treten andere Mängel auf, sollten Urlauber ihren Reiseleiter vor Ort unverzüglich über die Probleme informieren. Sollte dieser am Urlaubsort oder per Telefon nicht erreichbar sein, ist der Reiseveranstalter in Deutschland zuständig. „Lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, dass er von den Problemen in Kenntnis gesetzt wurde“, rät Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD Rechtsabteilung. „Dazu empfehlen wir Betroffenen, die Mängel immer durch entsprechende Fotos zu dokumentieren. Am besten sollte man auch die Namen und Adressen von Mitreisenden notieren, die später die vorgefundenen Zustände bezeugen können“, ergänzt die Rechtsexpertin.
Tipp 2: Abhilfe einfordern
„Haben Sie die Mängel ordnungsgemäß angezeigt, kann Ihr Reiseveranstalter diese entweder beseitigen oder ein Ersatzangebot unterbreiten“, sagt Decker. „Das muss man aber nur annehmen, wenn es den ursprünglich gebuchten Leistungen entspricht oder diese sogar übertrifft.“ Urlauber müssen aber eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen. Das bedeutet: Je kürzer die Reise ist, desto kürzer darf auch die Frist sein. Lässt der Reiseveranstalter diese verstreichen, können Betroffene vor Ort selbst Abhilfe schaffen und zum Beispiel ein unzumutbar verschmutztes Hotelzimmer reinigen oder in ein anderes Hotel ziehen. Wenn diese Selbsthilfe gerechtfertigt war, kann man anschließend Schadenersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Tipp 3: Kündigung bei Abhilfeverweigerung oder Unzumutbarkeit
Ist eine Reise aufgrund von Mängeln nicht weiter zumutbar, muss in jedem Fall eine Mängelanzeige vorausgehen, bevor die Kündigung ausgesprochen werden kann. Zudem ist der Abbruch der Reise nur möglich, wenn der Veranstalter keine Abhilfe geleistet hat und die gesetzte Frist verstrichen ist.
Tipp 4: Reisepreisminderung bzw. Rückerstattung
Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der gesetzten Frist, der Urlaub wird aber trotzdem fortgesetzt, kann der Reisende innerhalb eines Monats nach seiner Rückkehr eine Erstattung oder Minderung des Reisepreises geltend machen. Hier sollte man den Sachverhalt schildern und alle gesammelten Beweise mitliefern. Einen Richtwert über eine
mögliche Erstattungshöhe findet man in der sogenannten Frankfurter Tabelle. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich ein Einschreiben. Eine Beanstandung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Der Anspruch entfällt, wenn ein Ersatzangebot während des Urlaubs angenommen wurde.