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Zehn ADVOCARD-Tipps: So wird die Fußball-Weltmeisterschaft zum Fest ohne Nachspiel
Hamburg, 10. Juni 2014. Freude, Begeisterung und Party – das erwartet uns während der Fußball-WM in Brasilien. Doch rund ums Fußballfest lauern auch einige rechtliche Abseitsfallen. Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung: „Trotz des Ausnahmezustandes bei Fußballparty und Public-Viewing sollte jeder Fußballverrückte einige Regeln beachten. Der Spaß soll ja nicht in einem Streit enden, der vielleicht sogar vor Gericht landet.“ Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung gibt zehn Tipps, wie das Fußballfieber ohne juristische Nachspielzeit genossen werden kann.
- Kein Foul am Nachbarn: Vor einem Grillfest im eigenen Garten sollte der Gastgeber einen Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag werfen und auf die gesetzlichen Ruhezeiten achten.
- Nicht immer ein Heimspiel: Fans sollten umfangreichen Hausschmuck – wie großflächige Flaggen an der Hauswand – mit Nachbarn und Vermieter absprechen.
- Unkonzentriertheit wird bestraft: Ablenkung am Arbeitsplatz durch heimliches Fußballgucken kann schnell zu einer Abmahnung führen.
- Kein Spielfeld für den Nachwuchs: Der späte Anstoß vieler Spiele rechtfertigt keinen Kneipenbesuch von Jugendlichen unter 16 Jahren nach 23 Uhr. Zigaretten und alkoholische Getränke sind für sie ohnehin tabu.
- Vorsicht vor der Abseitsfalle: Eltern sollten beim Public-Viewing stets auf ihre Kinder achten. Sie riskieren eine Aufsichtspflichtverletzung, wenn sie Kinder zu später Stunde allein zum Public-Viewing lassen.
- Rücksicht in der Verlängerung: Trotz offizieller Erlaubnis des Gesetzgebers für spätes Public-Viewing sollten Fußballfans unnötigen Lärm vermeiden.
- Die Übersicht behalten: Autofahrer sollten sich Gedanken machen, wie sie ihr Auto schmücken. Flaggen dürfen zum Beispiel nicht die Sicht verdecken. Blinker und Licht müssen ebenfalls unverdeckt bleiben.
- Keine Verwarnung riskieren: Beim Autokorso gibt es oft ein kräftiges Hupkonzert. Die Polizei drückt zwar meist ein Auge zu, doch wird unnötiges Hupen bisweilen mit Bußgeld bestraft.
- Hier droht die rote Karte: Für Menschen unter Alkoholeinfluss ist das Steuer auch bei einem Autokorso tabu. Auf Motorhaube oder Autodach darf kein Fan während der Fahrt jubeln.
- Harter Zweikampf mit dem Chef: Unerlaubtes Fehlen nach einem rauschenden Fußballfest kann eine Abmahnung bedeuten. Auch ein späterer Arbeitsbeginn muss mit dem Chef abgesprochen werden.