Rechtsschutz

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ADVOCARD Rechtsschutz­versicherung AG
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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

  1. A
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  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

A

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen – ARB

Einem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. In diesen Geschäftsbedingungen sind der Leistungsumfang und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.

Alle Informationen zum Schlagwort

Wenn Sie sich über die Allgemeinen Bedingungen der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung (ARB 2023) informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die vollständigen Unterlagen als Download.

Allgemeine und besondere Tarifbestimmungen

In den Allgemeinen und Besonderen Tarifbestimmungen finden Sie Informationen über die Beitragszahlungen, Rabattregelungen und Versicherungssummen. Die kompletten Tarifbestimmungen der ADVOCARD stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

Anwaltskosten

Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.

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Die Gebühren nach dem RVG stellen die Höchstgrenze der zu übernehmenden Gebühren für den Versicherer dar. Hat der VN eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, so übernimmt der Versicherer nicht mehr, als nach dem RVG an Gebühren entstanden wären.

Im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für Firmen übernimmt ADVOCARD auch Kosten aus einer angemessenen Honorarvereinbarung. Diese Kosten können gegebenfalls über dem RVG liegen.

Das RVG bestimmt recht genau in welchen Angelegenheiten für welche Tätigkeiten welche Gebühren in Deutschland abgerechnet werden können. Unterschieden werden z. B. zivil-, verwaltungs- und steuerrechtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Bußgeldsachen sowie sozialrechtliche Angelegenheiten.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Dieser kann z. B. die Höhe eines Schadens, der dem VN bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, sein. Weiterhin wird unterschieden, ob der Rechtsanwalt lediglich beratend tätig war, außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt hat (mündlich oder schriftlich) oder ob er in einem gerichtlichen Verfahren tätig war. Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält er eine Geschäftsgebühr. Hierbei hat der Rechtsanwalt einen Ermessensspielraum, der sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit richtet. Bei einem Gegenstandswert von z. B. 5.000 € kann eine Gebühr zwischen 151,50 € und 757,50 € liegen. In einem gerichtlichen Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr, hier besteht kein Ermessensspielraum. Bei einem Gegenstandswert von 5.000 € beträgt diese 393,90 €. Daneben können noch weitere Gebühren entstehen. Je größer der Gegenstandswert ist, desto höher werden die Anwaltsgebühren (z. B. Gegenstandswert = 10.000 €, Verfahrensgebühr = 725,40 €).

In Straf- oder Bußgeldsachen richten sich die Gebühren lediglich nach der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. In Bußgeldsachen spielt zudem auch die Höhe des Bußgeldes eine Rolle. Auch hier sind der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit maßgeblich. So kann bei einem Bußgeld in Höhe von 180 € der Rechtsanwalt eine Gebühr zwischen 30 € und 290 € berechnen. Häufig wird hier der Mittelwert von 160 € angesetzt. I.d.R. entstehen zwei bis vier Gebühren.

Sowohl in zivilrechtlichen Angelegenheiten als auch in Straf- oder Bußgeldsachen erhöhen sich die Gebühren, wenn das Verfahren in eine höhere Instanz wechselt.

Anwaltsnetz

Unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzleien zu allen Fachbereichen, bietet Ihnen viele Vorteile:

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  • Bevorzugte Behandlung durch Kooperationsanwälte
  • Sofortige Terminvereinbarung
  • Direkte telefonische Weiterleitung an die Kooperationsanwälte
  • Ausgewählte Topkanzleien spezialisiert auf Ihren Rechtsschutzbedarf
  • Hier können Sie eine Anwalt in Ihrer Nähe finden

Arbeitgeber-Rechtsschutz

Der Arbeitgeber-Rechtsschutz für Firmenkunden bietet Sicherheit, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.

 

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Da sich die Gebühren eines solchen Rechtsstreits am Streitwert bemessen, d.h. am Gehalt des Arbeitnehmers und die Kosten bis zur 1. Instanz immer selbst getragen werden müssen - unabhängig davon, ob man den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, ist der Arbeitgeber-Rechtsschutz für viele Unternehmen existenziell notwenig. Es gibt aber noch weitere Risiken, die im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes mit abgedeckt sind.

Die versicherten Leistungsarten schützen Sie z.B. in den folgenden Bereichen:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: z.B. zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verdienstausfall
  • Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer: z.B. wegen Kündigung eines Mitarbeiters
  • Steuer-Rechtsschutz* schon ab Einspruch: z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Gewerbesteuer
  • Sozial-Rechtsschutz* schon ab Widerspruch: z.B. bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
  • Straf-Rechtsschutz: z.B. wegen der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Ordnungswidrigkeiten-RS: z.B. bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften

*Wartezeit: 3 Monate

Mehr Informationen zum Arbeitgeber-Rechtsschutz.

Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Berufs-Rechtsschutz und im Firmenkundenbereich aus dem Arbeitgeber-Rechtsschutz.

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Rechtsschutz besteht im privaten Bereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.

Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.

Fallbeispiel: Klage nach Änderungskündigung

Mehr Informationen zum Arbeits-Rechtsschutz.

Arglist, arglistig

Als Arglist oder arglistig bezeichnet man eine absichtliche, boshafte Hinterlist. Sie ist oft eine hinterhältige Handlung, durch die eine andere Person einen Nachteil hat. Sie wird immer aus niederen Beweggründen begangen (zum Beispiel aus Habgier). Daher ist sie auch moralisch verwerflich.

Ausschluss

Nicht alle Risiken sind im Rechtsschutz versicherbar. Um den Beitrag in einem angemessenen Rahmen zu halten, d.h. ein kalkulierbares Leistungsangebot zu ermöglichen, sind schwer einzuschätzende Risiken, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, und rechtliche Randgebiete vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

 

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Die allgemeinen Risikoausschlüsse sind auch gegen Beitragszuschlag nicht versicherbar.


B

Beamtentarif

Der Beamten-Tarif ist ein Sondertarif mit reduziertem Beitrag für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

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Die Zugehörigkeit ist vom Versicherungsnehmer ggf. nachzuweisen.

Beitrag

Der Beitrag ist ein Geldbetrag, den der Versicherungsnehmer für den Rechtsschutzvertrag entrichten muss, um im Rechtsschutzfall Versicherungsleistungen zu erhalten.

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Die Beitragshöhe ist von individuellen Faktoren (z.B. Alter, Familienstatus, Leistungsumfang) bestimmt.

Aufgrund von schadenfreien Jahren, wirtschaftlichen Gegebenheiten oder ähnlichem, kann es zu Beitragsänderungen bzw. Beitragsanpassungen kommen.

Beitragsänderung

Eine Änderung des Beitrages kann verschiedene Ursachen haben.

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Versicherungsbeiträge werden nach Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenhöhe kalkuliert. Steigt einer der beiden Faktoren, wie Inflation, Anhebung der Versicherungssteuer oder die zunehmende Beanspruchung von Versicherungsleistungen, werden Anpassungen des Versicherungsbeitrages notwendig, damit der Versicherer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ein unabhängiger Treuhänder überwacht diese Kalkulation und entscheidet, ob und in welcher Höhe der Beitragsanpassungen vorgenommen werden dürfen.

Eine Senkung des Beitrags ist hingegen denkbar, wenn ein Kunde eine bestimmte Anzahl von schadenfreien Jahren vorweisen kann oder seine Selbstbeteiligung im Schadenfall erhöht.

Siehe auch Beitragsanpassungen.

Beitragsanpassung

Beitragsanpassungen werden durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt.

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Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den abgerundeten Prozentsatz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht übersteigen.

Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

Sollten Sie Ihren Job verlieren, dann können wir auf die Zahlung Ihres Beitrages für einen festgelegten Zeitraum verzichten. In dieser Zeit haben Sie keinen Versicherungsschutz. Nach Ende der Beitragsfreistellung läuft Ihr Vertrag ohne erneute Wartezeit und zu dem bisherigen Tarif weiter.

Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Im Familien- und Erbrecht sind die Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers für den Bereich Familien- und Erbrecht grundsätzlich nicht versichert. Eine spezielle Leistungserweiterung bei ADVOCARD schließt die Beratungsleistung und sogar eine darüber hinaus gehende anwaltliche Tätigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten mit ein.

Alle Informationen zum Schlagwort

Selbst wenn der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig wird, z. B. durch einen Brief an die Gegenseite, übernimmt ADVOCARD die Kosten insgesamt bis zu 1.000 € pro Jahr.

Rechtsschutz besteht somit für die Beratung im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach Änderung einer Rechtslage, wie z. B. der Eintritt eines Erbfalles, Geburt eines Kindes, oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Für Vorsorgeberatung ohne Eintritt einer veränderten Rechtslage besteht die Möglichkeit, sich über den ADVOCARD-360°-Privat abzusichern. Dieser beinhaltet die vorsorgliche anwaltliche Beratung ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls und zu jeder beliebigen Rechtsfrage.

Beratungs-Rechtsschutz für Patienten-/Betreuungsverfügung/Testamentserstellung

Der Beratungs-Rechtsschutz für Patienten- und/Betreuungsverfügungen gilt für den ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 250 Euro pro Versicherungsjahr, z. B. wenn eine Betreuungsverfügung aufgesetzt wird.

Beispiel: Aufsetzen einer Patientenverfügung

Alle Informationen zum Schlagwort

Für Vorsorgeberatung ohne Eintritt einer veränderten Rechtslage besteht die Möglichkeit, sich über den ADVOCARD-360°-Privat abzusichern. Dieser beinhaltet die vorsorgliche anwaltliche Beratung ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls und zu jeder beliebigen Rechtsfrage.

Berufs-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen.

Alle Informationen zum Schlagwort

Beispielsweise arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.

Fallbeispiel Privatkunden: Klage nach Änderungskündigung

Mehr Informationen zum Berufs-Rechtsschutz.

Betreuungsverfahren

Bei rechtlichen Angelegenheiten in Betreuungsverfahren besteht im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes auch hierfür Versicherungsschutz.

Bürohilfs- und Büroneben-Geschäfte

Es handelt sich um Büro-Geschäfte, zum Beispiel die Beschaffung von Büromaterial.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BAFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn ist die staatliche Aufsichtsbehörde für alle Versicherungsunternehmen. Die vorrangigen Aufgaben der BAFin sind, die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb zu erteilen und dessen laufende Überwachung und die Gewährleistung, dass die Versicherungsunternehmen ihre Leistungsversprechen gegenüber den Versicherten einhalten können.

Alle Informationen zum Schlagwort

Weiterhin ist die BAFin die Institution, an die sich der Versicherungsnehmer auch bei Beschwerden wenden kann.

Die Anschrift der BAFin lautet:

Bundesanstalt für Finanzdienstleitsungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn


D

Daten-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen unseres ADVOCARD-360°-GEWERBE für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.

Alle Informationen zum Schlagwort

Das Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart.

Dingliche Rechte

Dingliche Rechte sind Rechte, die immer gelten und von jedem respektiert werden müssen. Dazu gehört zum Beispiel Eigentum.

Disziplinarrecht

Im Disziplinarrecht geht es um Dienstvergehen, zum Beispiel wenn Beamte oder Soldaten gegen ihre Pflichten verstoßen.

Disziplinar-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinarrecht oder das Standesrecht. Betroffen sind Berufsgruppen, wie Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter, Notare oder Bundeswehrangehörige, denen ein Dienstvergehen (schuldhafte Verletzung der typischen mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten) zum Vorwurf gemacht wird, z.B. Verletzung der Schweigepflicht.

Doppelversicherung

Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn von einem Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsverträge mit gleichem Deckungsumfang bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wurden.

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Der jüngere Vertrag wird dann auf Antrag des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben, in der der Antrag auf Beseitigung der Doppelversicherung gestellt wurde, jedoch frühestens ab Eintritt der Doppelversicherung.

Tritt bei Bestehen einer Doppelversicherung ein Rechtsschutzfall ein, erhält der Versicherungsnehmer die ihm zustehende Versicherungsleistung (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten usw.) nur einmal. Die beteiligten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.


F

Fahrlässiges Verhalten

Fahrlässiges Verhalten bedeutet: Jemand verletzt die notwendige Pflicht zur Sorgfalt, obwohl er das voraussehen konnte. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Fahrzeug-Rechtsschutz (Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge)

Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte Fahrzeuge, die durch Angabe des amtlichen Kennzeichens im Versicherungsschein bezeichnet werden.

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Rechtsschutz besteht für verkehrsrechtliche Streitigkeiten, z.B. bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, wegen des Vorwurfs der Missachtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder bei Streitigkeiten mit der Verwaltungsbehörde, z.B. wegen Einschränkung des Führerscheins auf einzelne Erlaubnisklassen.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande. Weiterhin für jedes vom Versicherungsnehmer als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhänger.

Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert.

Im Verkehrs-Rechtsschutz entfällt die 3 monatige Wartezeit.

Beim Fahrzeug-Rechtsschutz ist die Zulassung des Kfz auf den Versicherungsnehmer nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf bestimmte im Versicherungsschein durch die Angabe des amtlichen Kennzeichens näher bezeichnete Fahrzeuge bzw. auf das später an dessen Stelle tretende gleichartige Ersatzfahrzeug. Neu hinzukommende Fahrzeuge sind nicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz muss hierfür gesondert beantragt werden.

Familientarif

Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz:

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  • für Sie als Versicherungsnehmer
  • für Ihren Lebenspartner
  • für die minderjährigen Kinder und
  • für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. (Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.)
  • leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit), gilt nicht für den Bereich Beruf
  • Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), gilt nicht für den Bereich Beruf und Wohnung/Haus

Für Paare ohne Kinder gibt es einen entsprechenden Tarif.

Wenn Sie alleinstehend sind und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, wählen Sie den Singletarif.

Firmen-Rechtsschutz

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich das Verfahren und der Rechtsschutz nicht nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Es wird nach einer besonderen Prozessordnung verfahren. Diese räumt den Gerichten größere Verfahrens - und Entscheidungskompetenzen ein.

Fußgänger-Rechtsschutz

Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.

Alle Informationen zum Schlagwort

Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.

Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.


G

Gefahrenänderung (Gefahrerhöhung/Gefahrminderung)

Unter Gefahrerhöhung wird nach den ARB die quantitative Erhöhung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat oder die Übernahme des Risikos insgesamt in Frage stellt. Es kann sich dabei z.B. um die Anschaffung neuer Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark, eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz oder die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl im Firmen-Rechtsschutz handeln.

Alle Informationen zum Schlagwort

Derartige Veränderungen hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzuzeigen. Unterbleiben die Angaben, gefährdet der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz.

Wenn nach dem Tarif des Rechtsschutzversicherers für das versicherte Risiko nach einer Gefahrerhöhung keine Versicherungsmöglichkeit mehr gegeben ist, hat der Versicherer gemäß ARB die Möglichkeit, den Rechtsschutzvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis mit Frist von einem Monat zu kündigen.

Gefahrminderung

Unter Gefahrminderung wird nach den ARB die quantitative Reduzierung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat. Es kann sich dabei z.B. um den Verkauf von Fahrzeugen im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge oder den Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche im Landwirtschafts-Rechtsschutz handeln.

Alle Informationen zum Schlagwort

Der Versicherungsnehmer zahlt ab dem Zeitpunkt der Gefahrverminderung nur noch den geringeren Beitrag, wenn er die Verminderung der Gefahr dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt anzeigt. Erfolgt die Anzeige später, wird der Beitrag erst ab Eingang der Veränderungsmitteilung reduziert.

Geltungsbereich

Nach den ARB besteht Rechtsschutz, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira erfolgt. Außerdem muss ein Gericht oder (für Bußgeld- und Verwaltungsverfahren) eine Behörde mit Sitz in diesem Bereich zuständig sein (Gerichtsstand).

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Eingeschränkt ist der örtliche Geltungsbereich im Sozial-Rechtsschutz und Steuer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine außergerichtliche Interessenwahrnehmung oder eine Interessenwahrnehmung vor einem ausländischen Gericht steht somit nicht unter Versicherungsschutz. Über den beschriebenen Geltungsbereich hinaus bietet ADVOCARD weltweiten Rechtsschutz.

Gerichtskosten

Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.

Alle Informationen zum Schlagwort

Was ein Prozess kosten kann lesen Sie unter Prozesskosten.

Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.

Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten
(nur eigene und gegnerische Anwaltskosten):

Kosten von Zivilprozessen

Streitwert 1. Instanz, 2 RA + GK 2. Instanz, 2 RA + GK 1. und 2. Instanz
750 683 793 1.476
2.500 1.568 1.820 3.388
5.000 2.289 2.651 4.940
10.000 4.091 4.731 8.822
25.000 5.850 6.783 12.633
50.000 8.606 9.982 18.588
155.000 14.666 17.307 31.973
260.000 19.765 23.478 43.243

Durchschnittliche Fallbeispiele mit gerundeten Beträgen. Ab einem Streitwert von 5.000 € besteht Anwaltszwang.

Kosten von Bußgeldverfahren:
Die Kosten eines durchschnittlichen Bußgeldverfahrens betragen in der Regel 850 €.

Strafprozess:
1. Instanz einschl. Vorverfahren: 1.740 €
2. Instanz: 1.360 €
3. Instanz: 2.000 €

Kosten von Strafprozessen:
In Strafverfahren können allein nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rechtsanwaltsgebühren anfallen:
1. Instanz, einschließlich Vorverfahren, bis zu 1.740 €
2. Instanz (Berufung), bis zu 1.360 €
3. Instanz (Revision), bis zu 2.000 €

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen durch:

  • Sachverständige
  • Zeugenauslagen
  • Nebenkläger
  • Gebühren von Verwaltungsbehörden
  • Korrespondenzanwalt
  • Schiedsgericht
  • Vollstreckungsmaßnahmen

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichtes, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird.

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In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte wohnt, seine gewerbliche Niederlassung hat oder das Grundstück liegt, das von der rechtlichen Auseinandersetzung betroffen ist. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kommt auch das Gericht in Betracht, an dessen Sitz die zum Schadensersatz verpflichtende Handlung begangen wurde.

In Strafsachen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die strafbare Handlung begangen wurde; die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren aber auch am Wohnsitz des Beschuldigten einleiten.

Für Klagen, die aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer erhoben werden, ist der Gerichtsstand der Sitz des Versicherers. Rechtsschutz aus dem Versicherungsvertrag gegen den Rechtsschutz-Versicherer besteht jedoch nicht.

Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer ist der Gerichtsstand in der Regel der Wohnsitz des Versicherungsnehmers.

Gesetzliche Vertreter

Gesetzliche Vertreter eines Unternehmens sind zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH oder die Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Gewerberäume-Rechtsschutz

Der Gewerberäume-Rechtsschutz hilft bei Streitigkeiten mit dem Vermieter, z.B. wegen einer Räumungsklage, zu hoher Nebenkostenabrechnung oder Streit mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung.

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Gewerbe-Rechtsschutz

Der Gewerbe- bzw. Firmen-Rechtsschutz wird für Gewerbetreibende, Unternehmer oder Freiberufler angeboten. ADVOCARD bietet mit dem 360°-GEWERBE ein leistungsstarkes Komplettpaket an.

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Eine Rechtsschutzversicherung ist für Unternehmer unverzichtbar. Die Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen bergen gerade für Unternehmer und Gewerbetreibende viele Gefahren. Um die rechtlichen Interessen durchzusetzen, ist meistens ein auf Firmenrecht spezialisierter Rechtsanwalt erforderlich.

Ob in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten mit dem Vermieter, der ADVOCARD-360°-Rechtsschutz bietet Rechtsschutz in allen Bereichen.

Gerät beispielsweise der Versicherte wegen seiner Steuererklärung mit dem Finanzamt in Konflikt und kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten.

Die Rechtsschutzversicherung kann für den gesamten Betrieb abgeschlossen werden oder als Einzelperson zum Schutz der unternehmerischen Tätigkeit.

Für bestimmte Berufsgruppen ( z. B. Landwirte, Ärzte oder Heilberufe) gibt es spezielle Rechtsschutz-Produkte.

Grob fahrlässiges Verhalten

Grob fahrlässiges Verhalten bedeutet: Jemand verletzt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.


H

Hauptfälligkeit

Die Hauptfälligkeit ist der Zeitpunkt, an dem das Versicherungsjahr beginnt  und der Versicherungbeitrag fällig wird.

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Die Nebenfälligkeit ist die Fälligkeit gemäß Ihrer gewählten Zahlweise. Zum Beispiel beginnt Ihr Vertrag am 01.01. und läuft 3 Jahre. Die Zahlweise ist vierteljährlich. Die Hauptfälligkeit ist hier der 01.01. eines jeden Jahres. Die Nebenfälligkeiten sind jeweils der 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres.

Honorarvereinbarung

Abweichend von gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren, können Rechtsanwälte freie Honorare mit ihren Mandanten vereinbaren.

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Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bestehen häufig auf den Abschluss einer Honorarvereinbarung. Das Honorar liegt dann teilweise erheblich über den im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst daher auch angemessene Honorarvereinbarungen. Gerade Strafrechtsspezialisten sind häufig in der Lage, bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Die sonst mit einer Anklageerhebung und einem Strafprozess verbundenen Belastungen für die versicherte Person und die zu erwartende Rufschädigung für den Betrieb können so vermieden werden.


I

Internet-Rechtsschutz

Der Internet-Rechtsschutz ist in ADVOCARD-360°-PRIVAT enthalten und deckt Streitigkeiten u.a. aus privaten Verträgen ab, die über das Internet abgeschlossen wurden.

Alle Informationen zum Schlagwort

Kommt es zu Schwierigkeiten bei Reklamationen online bestellter Ware, zu Auseinandersetzungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder Ärger mit ungewollten Abos im Internet sind Streitigkeiten hieraus abgesichert. Darüber hinaus hilft Ihnen der in ADVOCARD-360°-PRIVAT enthaltene Service Identity Protection Ihre persönlichen Daten in Netz zu schützen.

Mit Identity Protection werden über ein Online Monitoring von Ihnen ausgewählte persönliche Daten rundum die Uhr im Internet überwacht. Bei einem verdächtigen Fund erfolgt auf Wunsch ein Hinweis per E-Mail und das Online-Cleaning hilft bei der Sperrung bzw. Löschung dieser Funde. Über eine 24h-Notfall-Hotline stehen Experten Rede und Antwort für nächste Schritte.


K

Korrespondenzanwalt

Ein Korrespondenzanwalt ist ein Rechtsanwalt, der lediglich den Schriftwechsel zwischen dem Versicherungsnehmer und dem beauftragten "zuständigen" Rechtsanwalt führt.

Alle Informationen zum Schlagwort

ADVOCARD übernimmt die Kosten eines Korrespondenzanwaltes (bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren), wenn

  • der Versicherungsnehmer mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt wohnt
  • in Inlandsfällen eine gerichtliche Wahrnehmung seiner Interessen erfolgt
  • es sich nicht um einen Fall des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes- oder Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht handelt.

Kündigung

Die Aufhebung des Rechtsschutzvertrages ist zum vereinbarten Ablauf möglich. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen sein (ordentliche Kündigung)


L

Leistungsarten

Mit der Regelung der Leistungsarten legen wir fest, für welche Gebiete der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich ist. Als Leistungsarten bezeichnet man die unterschiedlichen Rechtsgebiete als Bestandteil der Rechtsschutzvertragsarten.

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Je nach vereinbarter Vertragsart umfasst der Versicherungsschutz:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz*
  • Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
  • Steuer-Rechtsschutz* schon ab Einspruch
  • Sozial-Rechtsschutz* schon ab Widerspruch
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen schon ab Widerspruch
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz und erweiterten Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Vorsorge-Rechtsschutz für Betreuungs- und Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamentserstellung
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
  • Daten-Rechtsschutz*
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz*
  • Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen*
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für gewerbliche Verträge*
  • Vertrags-Rechtsschutz für Bürohilfs- u. Nebengeschäfte*
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich schon ab Widerspruchsverfahren*

* 3 Monate Wartezeit (entfällt im Verkehrs-Rechtsschutz)
** in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr, ansonsten 3 Monate.

Leistungsumfang

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Deckungssumme und die Kosten für Strafkautionen sind innerhalb Europas und den Anliegerstaaten des Mittelmeeres unbegrenzt. Darüber hinaus besteht weltweit ohne zeitliche Begrenzung eine Deckungssumme von 500.000 €.

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Die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:

  • die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss
  • Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.

Für wen besteht Versicherungsschutz?

Die mitversicherten Personen sind abhängig vom gewählten Tarif. Neben dem Versicherungsnehmer können der Lebenspartner, die Kinder, die leiblichen Eltern und Großeltern mitversichert werden (Familien-Tarif). Im Gewerbebereich sind auch die Arbeitnehmer/Mitarbeiter bei der Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.

Für welche Fälle besteht Rechtsschutz?

Die versicherten Leistungsarten können variieren und sind abhängig vom gewählten Versicherungsumfang. In unserer Übersicht finden Sie die Leistungsarten mit Fallbeispielen.

Für manche Leistungen besteht eine 3-monatige Wartezeit bevor Rechtsschutzleistungen erbracht werden.


M

Mediation

Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden.

Alle Informationen zum Schlagwort

Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. In die Lösung fließen so die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten ein. Ziel ist, nicht miteinander zu streiten, sondern miteinander zu reden.

Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Interesse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert.

Wie die Mediation bei ADVOCARD abläuft lesen Sie hier.

Miet-Rechtsschutz

Für Mieter ist der Miet-Rechtsschutz – enthalten im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz- eine wichtige Absicherung gegen überhöhte Betriebskostenabrechnungen, eine ungerechtfertigten Mieterhöhung oder eine Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters.

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Der Deutsche Mieterbund hat ermittelt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Daher raten die Verbraucherschützer, jede Abrechnung genau zu prüfen. Mit einem Miet-Rechtsschutz haben Sie die Möglichkeit, professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und so Ihre Interessen durchzusetzen.

Auch beim Auszug kommt es zwischen Mieter und Vermieter wegen der Wohnraumrenovierung zum Streitfall. Bei ungenauer Vertragslage oder fehlendem Übergabeprotokoll kann eine geforderte Renovierung teuer werden.

Der Miet-Rechtsschutz hilft darüber hinaus auch bei rechtlichen Konflikten mit Nachbarn, z.B. wegen Lärmbelästigung.

Weitere Informationen zum Miet-Rechtsschutz finden Sie in unserer Produktübersicht zum Wohnungs-Rechtsschutz.

Mitversicherte Personen

Minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.

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Zu den Kindern gehören auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.

Auch Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners zählen zu den mitversicherten Personen (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), gilt nicht für den Bereich Beruf und Wohnung/Haus.

Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit), gilt nicht für den Bereich Beruf.


N

Natürliche Person/juristische Person

Eine natürliche Person ist ein Mensch. Eine juristische Person ist zum Beispiel eine GmbH, eine AG oder ein Verein.

Notargebühren

Wird ein Notar wie ein Rechtsanwalt tätig übernehmen wir die Gebühren im Rahmen der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen..

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Im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft übernimmt ADVOCARD die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts oder Notars. eingetragenen Lebenspartnerschaft übernimmt ADVOCARD die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts oder Notars. 


O

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind alle Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten und einhalten müssen. Denn nur dann haben Sie Versicherungsschutz und Anspruch auf Leistungen.

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Diese Obliegenheiten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen (ARB) geregelt.

Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, den Versicherer vor dem Vertragsschluss über die ihm bekannten Umstände, die für den Vertragsabschluss des Versicherers von Bedeutung sind, zu informieren. Bei den vereinbarten Obliegenheiten ist wiederum zwischen den Obliegenheiten vor dem Rechtsschutzfall und den Obliegenheiten nach dem Rechtsschutzfall unterschieden.

Eine Obliegenheitsverletzung kann dazu führen, dass die Leistungspflicht für den Versicherer entfällt. Der Versicherer ist jedoch verpflichtet, eine Obliegenheitsverletzung nachzuweisen.

Opfer-Rechtsschutz

Der Opfer-Rechtsschutz besteht für die versicherten Personen im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz als Opfer von Verbrechen oder rechtswidriger Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben. Rechtsschutz besteht als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz. 

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen Gehalt haben und daher nicht mit Strafe bedroht sind. Sie können aber mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten haben einen geringeren strafrechtlichen Charakter und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.

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Übernommen werden die Kosten für eine anwaltliche Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren. Rechtsschutz besteht hier sogar für vorsätzlich begangene Taten, wie z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß oder Lärmbelästigung.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.


P

Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz als Bestandteil des ADVOCARD-360°-PRIVAT bietet Rechtsschutz für Streitigkeiten im privaten Lebensbereich.

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Z.B. wenn es um Streitigkeiten aus Kaufverträgen geht, bei Schmerzensgeldforderungen nach einem Unfall, bei Ärger mit dem Finanzamt oder bei Streitigkeiten mit dem Sozialgericht wegen einer Berufsunfähigkeitsrente.

Mehr Informationen zum Privat-Rechtsschutz.

Prozesskosten

Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits nennt man Prozesskosten. 

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Diese setzen sich aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Reisekosten und ggf. Sachverständigengutachten) zusammen und werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.

Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.

Am Ende eines Gerichtsverfahrens entscheidet das Gericht, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat (sog. Kostenentscheidung).

Beispiele für die Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten


R

Rabatte

Ein Rabatt ist ein Nachlass vom Listenpreis einer Ware oder Dienstleistung oder ein Sonderpreis, der wegen der Zugehörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt wird.

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ADVOCARD gewährt Zielgruppenrabatte von 15%, z.B. für Singles, Senioren und Beamte. Die Rabatte sind nicht kombinierbar, d.h. für einen Single, der gleichzeitig auch Beamter ist, wird nur einmalig ein Rabatt von 15% gewährt.

Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers gemäß dem ihm erteilten Auftrag und seiner Standesrichtlinien wahr. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Mandanten (Auftraggeber) verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht.

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Für den Versicherungsnehmer besteht freie Anwaltswahl. Auf Wunsch benennen wir gern einen Rechtsanwalt. Nutzen Sie unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzleien.

Nach deutschem Recht kann eine Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen. Eine Vertretung des Versicherungsnehmers durch ADVOCARD ist deshalb generell nicht möglich.

In Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten (vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und höheren Instanzgerichten) besteht eine Anwaltspflicht, d.h. der Versicherungsnehmer muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG

Das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz regelt die Gebührenansprüche der Rechtsanwälte für ihre jeweilige Tätigkeit.

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Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte sieht in erster Linie eine gesetzliche Vergütung vor. Sie lässt aber auch frei verhandelte Honorarvereinbarungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant zu. Ein Honorar aufgrund einer solchen freien Vereinbarung wird durch die ADVOCARD Rechtsschutzversicherung bis zur Höhe der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften übernommen. Im Spezial-Straf-Rechtsschutz sind darüber hinaus auch angemessene Honorarvereinbarungen abgedeckt.

Rechtsbereiche oder Rechtsgebiete

Die Rechtsbereiche unterscheiden zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht.

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Eine eindeutige Zuordnung ist nicht immer möglich, so dass das Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört häufig als eigenes Rechtsgebiet aufgeführt wird.

Auch das Arbeitsrecht wird oft als eigenes Rechtsgebiet angesehen, obwohl es dem Privatrecht zuzuordnen ist.

Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt.

Die Fachanwaltschaften:

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Informationstechnologierecht
  • Insolvenzrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Transport- und Speditionsrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht

Rechtsmittel

Als Rechtsmittel bezeichnet man die formalisierte Anfechtung einer staatlichen Entscheidung, insbesondere einer gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil), mit dem Ziel der Aufhebung oder Abänderung.

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Neben Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen sind nach § 839 BGB auch  Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde als Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung zulässig, um die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren.

Die Einlegung eines Rechtsmittels ist nur innerhalb einer bestimmten Frist zulässig, da sie den Eintritt der Rechtskraft hindert.

Die durch die Wahrnehmung eines Rechtsmittels entstehenden weiteren Kosten stehen unter Versicherungsschutz. Rechtsschutz besteht unabhängig von der Instanz.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen, z. B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge des täglichen Lebens.

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Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.

Zu den dinglichen Rechten gehören neben dem Eigentum und dem Besitz an Sachen auch einige Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Pfandrecht, Nießbrauch).

 

Rechtsschutzfall

Der Rechtsschutzfall ist

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- im Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a): Das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.

- im Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach § 2 k: Das Ereignis, das Ihre Rechtslage geändert hat. Das gilt auch für eine mitversicherte Person.

- im Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 p) aa): wenn Sie sich in Ihrer eigenen Angelegenheit beraten lassen wollen. In Betreuungsverfahren nach § 2 p) bb) haben Sie Rechtsschutz, wenn ein Betreuungsverfahren gegen Sie beantragt worden ist (Anregungsverfahren). Ist eine Betreuungsverfügung bereits ergangen, richtet sich der Eintritt des Rechtsschutzfalles nach § 4 (1) d).

- in allen anderen Fällen, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.

Wie Sie sich im Rechtsschutzfall am besten Verhalten und was als nächstes zu tun ist, lesen sie hier

Rechtsschutz-Versicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung (Prozesskosten und Beratungskosten).

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Das können z. B. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Gutachterkosten, Sachverständigenkosten, Korrespondenzanwaltskosten, Zeugengelder sowie Strafkaution (im Ausland) sein. Anwalts- und Gerichtskosten können auch dann entstehen, wenn man einen Rechtsstreit gewinnt. Z. B. wenn der Gegner mittellos ist. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zahlt in der 1. Instanz jede Partei die eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.


S

Schadenersatz-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung (nicht für die Abwehr!) von Schadenersatzansprüchen.

Schadenfreiheitsrabatt

Je länger Ihr Rechtsschutzvertrag ohne Schaden bleibt, desto höher wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet: Wenn Sie keine Leistungen von uns beanspruchen, sinkt Ihre Selbstbeteiligung. Mehr zum Schadenfreiheitsrabatt finden Sie in § 9 Absatz 2.

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Der Schadenfreiheitsrabatt ermöglicht eine Beitragsreduzierung um bis zu 10% oder eine Reduzierung der vereinbarten Selbstbeteiligung auf 0 €, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Mit 150 € Selbstbeteiligung

Reduzierung der Selbstbeteiligung erstmalig nach 2 schadenfreien Jahren:

zum 3. Versicherungsjahr auf 100 Euro
zum 5. Versicherungsjahr auf 50 Euro
zum 7. Versicherungsjahr auf 0 Euro

Mit 300 € Selbstbeteiligung

Reduzierung der Selbstbeteiligung erstmalig nach 2 schadenfreien Jahren:

zum 3. Versicherungsjahr auf 200 Euro
zum 5. Versicherungsjahr auf 100 Euro
zum 7. Versicherungsjahr auf 0 Euro

Scheidung

Rechtliche Beratungen über die Trennungsfolgen, Sorgerecht und Unterhaltsfragen sind im Rahmen des erweiterten Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht bis zu 1.000 € pro Jahr mitversichert.

Schriftform/Textform

Schriftform bedeutet, dass eine Erklärung oder Urkunde von Ihnen selbst unterschrieben sein muss. Textform kann beispielsweise auch eine E-Mail oder eine SMS sein: Denn dabei muss nur Ihr Name deutlich erkennbar sein; eine Unterschrift ist nicht nötig.

Schuldverhältnis

Ein Schuldverhältnis ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehr Personen. Dabei schuldet der Schuldner eine Leistung. Ein Schuldverhältnis besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den Sie bei jedem Rechtsschutzfall selbst zahlen müssen. Ihre jeweilige Selbstbeteiligung finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.

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Diesen hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen.

Sie haben bei uns die Möglichkeiten, zwischen 150 € und 300 € Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall zu wählen. Dadurch reduziert sich der jährliche Versicherungsbeitrag deutlich gegenüber einem Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Seniorentarif

Wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, Renten-oder Pensionsbezüge erhalten und weder Sie noch Ihr Lebenspartner einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ist der Senioren-Tarif die richtige Wahl. Ob Sie allein oder mit Ihrem Lebenspartner zusammen leben, Sie können den Rechtsschutz zu besonders günstigen Beiträgen abschließen.

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Der Versicherungsschutz bezieht sich - entsprechend Ihrer persönlichen Lebenssituation - nur auf Sie als Versicherungsnehmer oder auch auf Ihren Lebenspartner. Sie können zwischen dem sogenannten Single-oder Paar-Tarif wählen.

Die minderjährigen Kinder und, unter bestimmten Voraussetzungen, auch die unverheirateten volljährigen Kinder sind mitversichert.

Singletarif

Für Alleinstehende ohne Kinder bietet ADVOCARD einen ermäßigten Rechtsschutz-Beitrag an. Der Beitrag reduziert sich um 15%. Sollte sich Ihre Lebenssituation verändern, kann der Tarif problemlos erweitert werden und auf einen Familientarif umgestellt werden.

Sonstige Lebenspartnerschaft

Es handelt sich um Lebenspartner, die nicht verheiratet und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind.

Sonstiger Nutzungsberechtigter

Bei einem Nutzungsberechtigten handelt es sich um eine Person, die eine Sache nutzen darf. Beispielsweise darf ein Nachbar Ihr Auto fahren, wenn Sie dies erlaubt haben. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr Nachbar auch einen Führerschein hat.

Sozial-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, z. B. bei Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung. Auch außergerichtliche Auseinandersetzungen sind bereits ab Widerspruch abgedeckt.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Eine staatsanwaltliche Ermittlung kann Ihrer Firma viele Probleme bereiten. Schon ein Verdacht oder eine anonyme Anzeige reichen für ein Verfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens aus.

Mit dem Spezial-Straf-Rechtsschutz wird der Leistungsumfang erweitert. Zusätzlich besteht Versicherungsschutz auch für eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, mit der die Verteidigung in diesen Verfahren unterstützt wird.

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Der Spezial-Straf-Rechtsschutz beinhaltet folgende Leistungen

Vorsatzvergehen
Honorarvereinbarung
Zeugenbeistand
Firmenstellungnahme
Eigene Sachverständigenkosten
Reisekosten des Rechtsanwalts
Nebenklagekosten

Nähere Erläuterungen zu den Leistungen des Spezial-Strafrechtsschutzes

Honorarvereinbarung

Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bestehen in der Regel auf dem Abschluss einer Honorarvereinbarung. Das Honorar liegt dann teilweise erheblich über den gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst daher auch angemessene Honorarvereinbarungen.
Gerade Strafrechtsspezialisten sind häufig in der Lage, bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Die sonst mit einer Anklageerhebung und einem Strafprozess verbundenen Belastungen für die versicherte Person und die zu erwartende Rufschädigung für den Betrieb können so vermieden werden.

Zeugenbeistand

Wenn der Zeuge bei seiner Vernehmung in einem Verfahren gegen andere versicherte Personen die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss, ist der Beistand durch einen Rechtsanwalt versichert.
Beispiel: Wegen des Verdachtes auf Betrug wird gegen den Geschäftsführer der versicherten Blumenhaus* GmbH ermittelt. Der Mitgeschäftsführer befürchtet, sich durch Angaben zur Sache wegen Beihilfe zu belasten. Da er mitversichert ist (Zusatzbeitrag), zahlt ADVOCARD auch seinen Anwalt.

Firmenstellungnahme

Oft richtet sich ein Ermittlungsverfahren erst einmal gegen den Betrieb, da ein konkreter personenbezogener Vorwurf zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben werden kann. Bereits in dieser Situation droht dem Unternehmen ein immenser Imageverlust. Zusätzlich besteht in diesem Stadium i. d. R. kein Aussageverweigerungsrecht. Die Möglichkeit, die Firmenstellungnahme über einen Strafrechtsspezialisten abgeben zu können, ist daher von höchster Bedeutung.
Beispiel: Gegen die Firma Steinmeyer* GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Gewässerverunreinigung. Der von der Firma beauftragte Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Umweltstrafsachen kann durch eine ausführliche Stellungnahme erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellt.

Eigene Sachverständigenkosten

Hier besteht Versicherungsschutz für die angemessenen Kosten eines Sachverständigen, der durch den Versicherungsnehmer beauftragt wird. Es muss daher nicht auf einen x-beliebigen Gutachter vertraut werden, sondern es können besonders spezialisierte Sachverständige beauftragt werden, die auf Honorarbasis und nicht auf Basis der gesetzlichen Gebühren arbeiten.

Reisekosten des Rechtsanwaltes

Beispiel: Der Hamburger Rechtsanwalt Tesch* reist nach Hannover, um dort mit dem ermittelnden Staatsanwalt und unserem Versicherungsnehmer, seinem Mandanten (Inhaber einer Firma aus der Metallbranche), ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung zu erörtern. Die Reisekosten werden nach BRAGO übernommen.

Nebenklagekosten

Beispiel: Die Tischlerei Behn & Künzhoff* ist seit Jahren bei ADVOCARD rechtsschutzversichert. Der langjährige Mitarbeiter Gerd Jensen* wird wegen Körperverletzung an dem Kunden Michael Hill* angeklagt. Herr Hill hat sich der Klage als Nebenkläger angeschlossen. Es kann durch den Anwalt des Herrn Jensen erzielt werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Das Gericht sieht davon ab, die notwendigen Auslagen des Gerd Jensen der Staatskasse aufzuerlegen. Die bei dem Nebenkläger angefallenen Anwalts- und Gerichtskosten werden ebenfalls dem Angeklagten auferlegt. ADVOCARD übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten von Herrn Jensen und die des Nebenklägers.

* Alle Namen frei erfunden

Standesrecht

Im Standesrecht geht es um die berufsrechtlichen Interessen von freien Berufen, zum Beispiel von Ärzten oder Anwälten.

Standes-Rechtsschutz

Steuer-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten, z. B. Auseinandersetzungen wegen der Lohn-, Erbschafts- oder Kfz-Steuer.

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Auch für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung besteht Rechtsschutz, z. B. Steuerberatung oder Vertretung im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren.

 

Strafkaution

Die Strafkaution im Rechtsschutzfall ist eine Sicherheitsleistung, die durch Hinterlegung eines Geldbetrages erbracht wird.

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Soweit Strafverfolgungsbehörden im Ausland eine Strafkaution gegen einen Versicherten festsetzen, um vorläufig vor Strafverfolgungsmaßnahmen abzusehen, gewährt ADVOCARD ein zinsloses Darlehen für die Strafkaution.

Straf-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer Verletzung von sonstigen Strafvorschriften, z. B. Körperverletzung. Der Versicherungsschutz entfällt bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Straftat

Eine Straftat ist eine Handlung, an die das Gesetz eine Strafdrohung knüpft. (Beispiel Diebstahl oder Körperverletzung.)

Streitwert

Anwaltskosten und Gerichtskosten richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Dieser kann z. B. die Höhe eines Schadens, der einer Person bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, sein. Der Streitwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung.

Alle Informationen zum Schlagwort

Je nach Rechtsgebiet können unterschiedliche Streitwerte angesetzt werden:

1. Arbeitsrecht*

Abmahnung Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers
Änderungskündigung 36fache Vergütungsdifferenz, max. Vierteljahreseinkommen
Arbeitszeugnis Erteilung Endzeugnis: Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers

Erteilung Zwischenzeugnis: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers

Zeugnisberichtigung: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers
Herausgabe der Arbeitspapiere Jeweils 300 Euro; mehrere: pauschal
Kündigung Vierteljahreseinkommen des Arbeitnehmers
Mobbing Schmerzensgeld: 1 Bruttogehalt pro Mobbingjahr

* Streitwerte im Arbeitsrecht können von Bundesland zu Bundesland variieren. Es ist immer die örtliche Rechtsprechung zu beachten.

 

2. Mietrecht

Betriebskosten-Erhöhung Jahreswert der Erhöhung
Kündigung Jahres-Nettomiete
Mieterhöhung Jahreswert der Erhöhung
Mietminderung und
Instandsetzungsansprüche
Jahreswert der angemessenen Mietminderung
insgesamt 1x

3. Vertragsrecht

Beanstandung wegen Mängel
(Rücktritt wird angedroht)
Mangelbeseitigungskosten
Forderungen Höhe der Forderung
Kündigung eines Vertragsverhältnisses Strittiger Zeitraum bis zum nächstmöglich Kündigungszeitpunkt, max. 3½-facher Jahresbetrag
Rücktritt vom Kauf Kaufpreis

4. Familien- und Erbrecht

Ehegattenunterhalt Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung
Erbrechtsfeststellung Wert des geltend gemachten Erbteils, ein unstreitiger Pflichtteil ist in Abzug zu bringen
Kindesunterhalt Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung
Pflichtteil Wert des Pflichtteils, und zwar auch dann, wenn zur Berechnung der Nachlasswert ermittelt werden muss
Scheidung 3-faches monatliches Familieneinkommen zzgl. 5% des Vermögens
Vermächtnis Wert des Vermächtnisses, bei wiederkehrenden Leistungen der 3½-fache Jahresbetrag, wenn das Vermächtnis nicht einen kürzeren Zeitraum betrifft

Hinweis: Die hier aufgeführten Streitwerte sind stark vereinfacht. Sie können örtlich variieren. Die genauen Streitwerte können den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung entnommen werden.


U

Unverzüglich

Unverzüglich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zögern oder so schnell wie eben möglich.


V

Verbrechen

Ein Verbrechen ist eine rechtswidrige Tat. Sie wird im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber geahndet.

Vergehen

Vergehen sind Straftaten, zum Beispiel Sachbeschädigung. Sie werden im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Verkehrsanwalt

Ein Verkehrsanwalt ist ein Anwalt, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt.

Verkehrs-Rechtsschutz

Ob es um Schadenersatz nach einem Unfall, Auseinandersetzungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Führerscheinentzug geht, der Verkehrs-Rechtsschutz bietet Ihnen umfassenden Schutz.

Alle Informationen zum Schlagwort

Mehr Informationen zum Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden.

 

Verschulden

Verschulden besagt, in wie weit Ihnen ein Vorwurf gemacht werden kann. Verschuldensformen sind zum Beispiel Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Vermieter-Rechtsschutz

Als Vermieter bzw. auch Eigentümer oder Verpächter von Immobilien kommt es aufgrund von unterschiedlichen Interessen zwischen Mieter und Vermieter zu Auseinandersetzungen, z. B. wegen einer Nebenkostenabrechnung oder Kündigung des Mietverhältnisses.

Alle Informationen zum Schlagwort

Der Vermieter-Rechtsschutz hilft, wenn sich rechtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden lassen.

Versicherungsperiode

Eine Versicherungsperiode beträgt nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Jahr, wenn nicht der Beitrag nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Dann ist auch die Versicherungsperiode entsprechend kürzer. (Beispiel: 3 Monate.)

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz erhält man bei Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung eines Entgelts (Versicherungsbeitrag). Er kommt durch übereinstimmende Willensbekundung der beiden Vertragsparteien

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  • dem Versicherungsnehmer (erhält den Versicherungsschutz),
  • dem Versicherer (gewährt den Versicherungsschutz)

zustande. Es ist auch möglich, dass der Versicherungsvertrag zugunsten einer dritten Person geschlossen wird.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze der vom Versicherer je Rechtsschutzfall zu erbringenden Leistungen.

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Die Versicherungssumme bei ADVOCARD ist grundsätzlich je Rechtsschutzfall unbegrenzt. Für bestimmte Leistungsbereiche ist die Versicherungssumme begrenzt.

Zusätzlich übernimmt ADVOCARD die darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen im Ausland.

Verwaltungs-Rechtsschutz

Neben dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bietet ADVOCARD auch den Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich an.

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z. B. wenn Ihnen oder einem Ihrer mitversicherten Kinder die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verweigert wird.

Die Wartezeit in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt ein Jahr.

Alle Informationen zum Schlagwort

Auch in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten besteht Rechtsschutz, z. B. bei Einschränkung des Führerscheins auf bestimmte Erlaubnisklassen.

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Vorsatz, vorsätzlich

Vorsatz oder vorsätzlich bedeutet: Derjenige, der die Straftat ausführt, weiß, dass diese rechtswidrig ist. Dennoch will er sie begehen oder nimmt sie in Kauf.


W

Wartezeit

Die Wartezeit liegt zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem Tag, ab dem der Rechtsschutzfall eingetreten sein muss. Wie lange Ihre Wartezeit ist, lesen Sie in Ihrem Versicherungsschein.

Ist ein Rechtsschutzfall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz (siehe ARB).

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Für folgende Leistungsarten (außer im Verkehrs-Rechtsschutz) besteht eine Wartezeit von 3 Monaten:

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
  • Sozial-Rechtsschutz ab Einspruch
  • Steuer-Rechtsschutz ab Widerspruch
  • Verwaltungs-Rechtsschutz*
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen
  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz vor Gerichten für gewerbliche Verträge
  • Gewerblicher Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

* In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr.

Keine Wartezeit besteht für folgende Leistungsarten:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen

Im Verkehrs-Rechtsschutz wird in neueren Tarifen auf eine Wartezeit verzichtet.

Die Wartezeit kann entfallen, wenn sich der neue Rechtsschutzvertrag nahtlos an einen früheren Vertrag anschließt. Dies gilt für die Leistungsarten, die bereits vorher versichert waren - auch wenn der neue Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird.

Willenserklärung oder Rechtshandlung

Eine Willenserklärung oder eine Rechtshandlung sind eine Äußerung oder Handlung einer Person. Damit will Sie bewusst eine rechtliche Wirkung erreichen. Das kann zum Beispiel die Annahme eines Kaufangebotes sein.


Z

Zahlungsweise

Grundsätzlich sind die Beiträge monatlich zu zahlen. Gemäß ARB kann jedoch eine jährliche oder halbjährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Auch die vierteljährliche Zahlweise kann gemäß ARB vereinbart werden.

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Bei jährlicher oder halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zahlungsbonus gewährt:

5 % bei jährlicher Zahlungsweise
2 % bei ½- jährlicher Zahlungsweise

Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung von unterjährigen Raten in Verzug, kann der Versicherer die sofortige Zahlung des gesamten Jahresbeitrags verlangen. Die unterjährige Zahlungsweise gilt damit als aufgehoben.

Zeugenbeistand

Wenn der Zeuge bei seiner Vernehmung in einem Verfahren gegen andere versicherte Personen die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss, ist der Beistand im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes im gewerblichen Bereich durch einen Rechtsanwalt versichert.

Zulassung-KFZ

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zum Verkehr zugelassen sind.

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Die Zulassung besteht einerseits in der Erteilung der Betriebserlaubnis, andererseits in der Erteilung eines amtlichen Kennzeichens. Eine entscheidende Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Zulassung des Fahrzeuges auf den Versicherungsnehmer (im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge auch auf andere Personen).

In diesem Rahmen gilt ein rotes Kennzeichen, z. B. für eine Überführungsfahrt, als Zulassung.

Zumutbar

Zumutbar bedeutet, dass eine bestimmte Handlung von Ihnen verlangt wird.

Zuständiges Gericht

Aufbau von Gerichten und deren Aufgaben

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Gerichtsart Zuständig für Gerichtsbezeichnungen
Arbeitsgerichtsbarkeit Streitverfahren aus Arbeits- und Tarifverträgen Arbeitsgericht
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht
Finanzgerichtsbarkeit Streitverfahren wegen Steuern und Zöllen Finanzgericht
Bundesfinanzhof
Ordentliche Gerichtsbarkeit Zivil und Strafprozess, freiwillige Gerichtsbarkeit Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
Sozialgerichtsbarkeit Streitverfahren mit Sozialversicherungsträgern Sozialgericht
Landessozialgericht
Bundessozialgericht
Verfassungsgerichtsbarkeit Streitverfahren in Verbindung mit dem Grundgesetz bzw. den Landesverfassungen Bundesverfassungsgericht
Verfassungsgerichte der Länder
Verwaltungsgerichtsbarkeit Streitverfahren mit der öffentlichen Verwaltung
(Ausnahmen siehe Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit)
Verwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht