Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Anwaltskosten
Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.
Die Gebühren nach dem RVG stellen die Höchstgrenze der zu übernehmenden Gebühren für den Versicherer dar. Hat der VN eine Honorarvereinbarung abgeschlossen, so übernimmt der Versicherer nicht mehr, als nach dem RVG an Gebühren entstanden wären.
Im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes für Firmen übernimmt ADVOCARD auch Kosten aus einer angemessenen Honorarvereinbarung. Diese Kosten können gegebenfalls über dem RVG liegen.
Das RVG bestimmt recht genau in welchen Angelegenheiten für welche Tätigkeiten welche Gebühren in Deutschland abgerechnet werden können. Unterschieden werden z. B. zivil-, verwaltungs- und steuerrechtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Bußgeldsachen sowie sozialrechtliche Angelegenheiten.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Dieser kann z. B. die Höhe eines Schadens, der dem VN bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, sein. Weiterhin wird unterschieden, ob der Rechtsanwalt lediglich beratend tätig war, außergerichtlich mit der Gegenseite verhandelt hat (mündlich oder schriftlich) oder ob er in einem gerichtlichen Verfahren tätig war. Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält er eine Geschäftsgebühr. Hierbei hat der Rechtsanwalt einen Ermessensspielraum, der sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit richtet. Bei einem Gegenstandswert von z. B. 5.000 € kann eine Gebühr zwischen 151,50 € und 757,50 € liegen. In einem gerichtlichen Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr, hier besteht kein Ermessensspielraum. Bei einem Gegenstandswert von 5.000 € beträgt diese 393,90 €. Daneben können noch weitere Gebühren entstehen. Je größer der Gegenstandswert ist, desto höher werden die Anwaltsgebühren (z. B. Gegenstandswert = 10.000 €, Verfahrensgebühr = 725,40 €).
In Straf- oder Bußgeldsachen richten sich die Gebühren lediglich nach der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. In Bußgeldsachen spielt zudem auch die Höhe des Bußgeldes eine Rolle. Auch hier sind der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit maßgeblich. So kann bei einem Bußgeld in Höhe von 180 € der Rechtsanwalt eine Gebühr zwischen 30 € und 290 € berechnen. Häufig wird hier der Mittelwert von 160 € angesetzt. I.d.R. entstehen zwei bis vier Gebühren.
Sowohl in zivilrechtlichen Angelegenheiten als auch in Straf- oder Bußgeldsachen erhöhen sich die Gebühren, wenn das Verfahren in eine höhere Instanz wechselt.