Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Arglist, arglistig
Als Arglist oder arglistig bezeichnet man eine absichtliche, boshafte Hinterlist. Sie ist oft eine hinterhältige Handlung, durch die eine andere Person einen Nachteil hat. Sie wird immer aus niederen Beweggründen begangen (zum Beispiel aus Habgier). Daher ist sie auch moralisch verwerflich.