Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Im Familien- und Erbrecht sind die Kosten zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers für den Bereich Familien- und Erbrecht grundsätzlich nicht versichert. Eine spezielle Leistungserweiterung bei ADVOCARD schließt die Beratungsleistung und sogar eine darüber hinaus gehende anwaltliche Tätigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten mit ein.
Selbst wenn der Rechtsanwalt oder Notar über die reine Beratung hinaus tätig wird, z. B. durch einen Brief an die Gegenseite, übernimmt ADVOCARD die Kosten insgesamt bis zu 1.000 € pro Jahr.
Rechtsschutz besteht somit für die Beratung im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft nach Änderung einer Rechtslage, wie z. B. der Eintritt eines Erbfalles, Geburt eines Kindes, oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Für Vorsorgeberatung ohne Eintritt einer veränderten Rechtslage besteht die Möglichkeit, sich über den ADVOCARD-360°-Privat abzusichern. Dieser beinhaltet die vorsorgliche anwaltliche Beratung ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls und zu jeder beliebigen Rechtsfrage.