Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn von einem Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsverträge mit gleichem Deckungsumfang bei verschiedenen Versicherern abgeschlossen wurden.
Der jüngere Vertrag wird dann auf Antrag des Versicherungsnehmers rückwirkend ab Beginn der Versicherungsperiode aufgehoben, in der der Antrag auf Beseitigung der Doppelversicherung gestellt wurde, jedoch frühestens ab Eintritt der Doppelversicherung.
Tritt bei Bestehen einer Doppelversicherung ein Rechtsschutzfall ein, erhält der Versicherungsnehmer die ihm zustehende Versicherungsleistung (Rechtsanwalts-, Gerichtskosten usw.) nur einmal. Die beteiligten Rechtsschutzversicherer übernehmen die Versicherungsleistung anteilig.