Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Familientarif
Der Familien-Tarif bietet Versicherungsschutz:
- für Sie als Versicherungsnehmer
- für Ihren Lebenspartner
- für die minderjährigen Kinder und
- für die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljährigen Kinder, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben. (Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.)
- leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit), gilt nicht für den Bereich Beruf
- Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), gilt nicht für den Bereich Beruf und Wohnung/Haus
Für Paare ohne Kinder gibt es einen entsprechenden Tarif.
Wenn Sie alleinstehend sind und in einem Ein-Personen-Haushalt wohnen, wählen Sie den Singletarif.