Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Gefahrminderung
Unter Gefahrminderung wird nach den ARB die quantitative Reduzierung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat. Es kann sich dabei z.B. um den Verkauf von Fahrzeugen im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge oder den Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche im Landwirtschafts-Rechtsschutz handeln.
Der Versicherungsnehmer zahlt ab dem Zeitpunkt der Gefahrverminderung nur noch den geringeren Beitrag, wenn er die Verminderung der Gefahr dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt anzeigt. Erfolgt die Anzeige später, wird der Beitrag erst ab Eingang der Veränderungsmitteilung reduziert.