Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Gerichtskosten
Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.
Was ein Prozess kosten kann lesen Sie unter Prozesskosten.
Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.
Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten
(nur eigene und gegnerische Anwaltskosten):
Kosten von Zivilprozessen
Streitwert | 1. Instanz, 2 RA + GK | 2. Instanz, 2 RA + GK | 1. und 2. Instanz |
---|---|---|---|
750 | 683 | 793 | 1.476 |
2.500 | 1.568 | 1.820 | 3.388 |
5.000 | 2.289 | 2.651 | 4.940 |
10.000 | 4.091 | 4.731 | 8.822 |
25.000 | 5.850 | 6.783 | 12.633 |
50.000 | 8.606 | 9.982 | 18.588 |
155.000 | 14.666 | 17.307 | 31.973 |
260.000 | 19.765 | 23.478 | 43.243 |
Durchschnittliche Fallbeispiele mit gerundeten Beträgen. Ab einem Streitwert von 5.000 € besteht Anwaltszwang.
Kosten von Bußgeldverfahren:
Die Kosten eines durchschnittlichen Bußgeldverfahrens betragen in der Regel 850 €.
Strafprozess:
1. Instanz einschl. Vorverfahren: 1.740 €
2. Instanz: 1.360 €
3. Instanz: 2.000 €
Kosten von Strafprozessen:
In Strafverfahren können allein nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rechtsanwaltsgebühren anfallen:
1. Instanz, einschließlich Vorverfahren, bis zu 1.740 €
2. Instanz (Berufung), bis zu 1.360 €
3. Instanz (Revision), bis zu 2.000 €
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen durch:
- Sachverständige
- Zeugenauslagen
- Nebenkläger
- Gebühren von Verwaltungsbehörden
- Korrespondenzanwalt
- Schiedsgericht
- Vollstreckungsmaßnahmen