Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Kündigung
Die Aufhebung des Rechtsschutzvertrages ist zum vereinbarten Ablauf möglich. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen sein (ordentliche Kündigung)