Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Leistungsarten
Mit der Regelung der Leistungsarten legen wir fest, für welche Gebiete der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung möglich ist. Als Leistungsarten bezeichnet man die unterschiedlichen Rechtsgebiete als Bestandteil der Rechtsschutzvertragsarten.
Je nach vereinbarter Vertragsart umfasst der Versicherungsschutz:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz*
- Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
- Steuer-Rechtsschutz* schon ab Einspruch
- Sozial-Rechtsschutz* schon ab Widerspruch
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen schon ab Widerspruch
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz und erweiterten Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Opfer-Rechtsschutz
- Vorsorge-Rechtsschutz für Betreuungs- und Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamentserstellung
- Rechtsschutz für Betreuungsverfahren
- Daten-Rechtsschutz*
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*
- Spezial-Straf-Rechtsschutz*
- Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen*
- Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für gewerbliche Verträge*
- Vertrags-Rechtsschutz für Bürohilfs- u. Nebengeschäfte*
- Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich schon ab Widerspruchsverfahren*
* 3 Monate Wartezeit (entfällt im Verkehrs-Rechtsschutz)
** in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr, ansonsten 3 Monate.