Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Mitversicherte Personen
Minderjährige Kinder und unverheiratete volljährige Kinder, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
Zu den Kindern gehören auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Auch Enkelkinder, Stief-, Adoptiv- und Pflege-Enkelkinder in Obhut des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners zählen zu den mitversicherten Personen (minderjährig, unverheiratet, keine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend), gilt nicht für den Bereich Beruf und Wohnung/Haus.
Leibliche Eltern und Großeltern des Versicherungsnehmers, Ehe- oder Lebenspartners (in häuslicher Gemeinschaft lebend/ab 50 Jahre/keine berufliche Tätigkeit), gilt nicht für den Bereich Beruf.