Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Opfer-Rechtsschutz
Der Opfer-Rechtsschutz besteht für die versicherten Personen im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz als Opfer von Verbrechen oder rechtswidriger Straftaten gegen die persönliche Freiheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen das Leben. Rechtsschutz besteht als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage, für den Täter-Opfer-Ausgleich und für Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz.