Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Prozesskosten
Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits nennt man Prozesskosten.
Diese setzen sich aus Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Reisekosten und ggf. Sachverständigengutachten) zusammen und werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.
Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.
Am Ende eines Gerichtsverfahrens entscheidet das Gericht, welche Partei welchen Anteil der Prozesskosten zu tragen hat (sog. Kostenentscheidung).
Beispiele für die Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten