Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Rechtsbereiche oder Rechtsgebiete
Die Rechtsbereiche unterscheiden zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht.
Eine eindeutige Zuordnung ist nicht immer möglich, so dass das Strafrecht, das zum öffentlichen Recht gehört häufig als eigenes Rechtsgebiet aufgeführt wird.
Auch das Arbeitsrecht wird oft als eigenes Rechtsgebiet angesehen, obwohl es dem Privatrecht zuzuordnen ist.
Die Rechtsgebiete sind in Deutschland in zahlreiche sogenannte Fachanwaltschaften aufgeteilt, auf die sich Anwälte jeweils spezialisiert haben. Im Anwaltsnetz finden Sie den geeigneten Fachanwalt.
Die Fachanwaltschaften:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht