Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen, z. B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge des täglichen Lebens.

Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.

Zu den dinglichen Rechten gehören neben dem Eigentum und dem Besitz an Sachen auch einige Nutzungs- und Verwertungsrechte (z. B. Pfandrecht, Nießbrauch).

 

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