Rechtsschutz

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Das Rechtsschutz-Lexikon

Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.

Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.

Rechtsschutzfall

Der Rechtsschutzfall ist

- im Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a): Das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.

- im Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach § 2 k: Das Ereignis, das Ihre Rechtslage geändert hat. Das gilt auch für eine mitversicherte Person.

- im Beratungs-Rechtsschutz nach § 2 p) aa): wenn Sie sich in Ihrer eigenen Angelegenheit beraten lassen wollen. In Betreuungsverfahren nach § 2 p) bb) haben Sie Rechtsschutz, wenn ein Betreuungsverfahren gegen Sie beantragt worden ist (Anregungsverfahren). Ist eine Betreuungsverfügung bereits ergangen, richtet sich der Eintritt des Rechtsschutzfalles nach § 4 (1) d).

- in allen anderen Fällen, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.

Wie Sie sich im Rechtsschutzfall am besten Verhalten und was als nächstes zu tun ist, lesen sie hier

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