Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Streitwert
Anwaltskosten und Gerichtskosten richten sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Dieser kann z. B. die Höhe eines Schadens, der einer Person bei einem Verkehrsunfall entstanden ist, sein. Der Streitwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Gerichtskosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung.
Je nach Rechtsgebiet können unterschiedliche Streitwerte angesetzt werden:
1. Arbeitsrecht*
Abmahnung | Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers |
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Änderungskündigung | 36fache Vergütungsdifferenz, max. Vierteljahreseinkommen |
Arbeitszeugnis | Erteilung Endzeugnis: Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers Erteilung Zwischenzeugnis: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers Zeugnisberichtigung: Halbes bis ganzes Monatsbruttogehalt des Arbeitnehmers |
Herausgabe der Arbeitspapiere | Jeweils 300 Euro; mehrere: pauschal |
Kündigung | Vierteljahreseinkommen des Arbeitnehmers |
Mobbing | Schmerzensgeld: 1 Bruttogehalt pro Mobbingjahr |
* Streitwerte im Arbeitsrecht können von Bundesland zu Bundesland variieren. Es ist immer die örtliche Rechtsprechung zu beachten.
2. Mietrecht
Betriebskosten-Erhöhung | Jahreswert der Erhöhung |
Kündigung | Jahres-Nettomiete |
Mieterhöhung | Jahreswert der Erhöhung |
Mietminderung und Instandsetzungsansprüche |
Jahreswert der angemessenen Mietminderung insgesamt 1x |
3. Vertragsrecht
Beanstandung wegen Mängel (Rücktritt wird angedroht) |
Mangelbeseitigungskosten |
Forderungen | Höhe der Forderung |
Kündigung eines Vertragsverhältnisses | Strittiger Zeitraum bis zum nächstmöglich Kündigungszeitpunkt, max. 3½-facher Jahresbetrag |
Rücktritt vom Kauf | Kaufpreis |
4. Familien- und Erbrecht
Ehegattenunterhalt | Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung |
Erbrechtsfeststellung | Wert des geltend gemachten Erbteils, ein unstreitiger Pflichtteil ist in Abzug zu bringen |
Kindesunterhalt | Jahreswert des geforderten Unterhalts bzw. der Unterhaltsabänderung |
Pflichtteil | Wert des Pflichtteils, und zwar auch dann, wenn zur Berechnung der Nachlasswert ermittelt werden muss |
Scheidung | 3-faches monatliches Familieneinkommen zzgl. 5% des Vermögens |
Vermächtnis | Wert des Vermächtnisses, bei wiederkehrenden Leistungen der 3½-fache Jahresbetrag, wenn das Vermächtnis nicht einen kürzeren Zeitraum betrifft |
Hinweis: Die hier aufgeführten Streitwerte sind stark vereinfacht. Sie können örtlich variieren. Die genauen Streitwerte können den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung entnommen werden.