Das Rechtsschutz-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe, leicht erklärt.
Mit unserem Rechtsschutz-Lexikon möchten wir Ihnen die wichtigsten Begriffe im Rechtsschutz-Umfeld erklären. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir natürlich auch gern persönlich für Sie da.
Zulassung-KFZ
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie von der zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zum Verkehr zugelassen sind.
Die Zulassung besteht einerseits in der Erteilung der Betriebserlaubnis, andererseits in der Erteilung eines amtlichen Kennzeichens. Eine entscheidende Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Zulassung des Fahrzeuges auf den Versicherungsnehmer (im Verkehrs-Rechtsschutz für bestimmte Fahrzeuge auch auf andere Personen).
In diesem Rahmen gilt ein rotes Kennzeichen, z. B. für eine Überführungsfahrt, als Zulassung.