FAQ Fragen und Antworten zu ADVOCARD
FAQs: Fragen und Antworten zu Nachlässen bei ADVOCARD
Berücksichtigen Sie bestimmte Lebenssituationen in Ihren Tarifen?
Ja, wir bieten Single-, Paar-, Familien- und Senioren-Tarife an. Den Single-Tarif erhalten Sie, wenn Sie unverheiratet sind und keine Kinder und/oder kein Lebenspartner mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Der Paar-Tarif ist für Kunden, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Ehe- oder Lebenspartner leben und keine Kinder haben, geeignet. Der Familien-Tarif ist für Kunden mit Kindern oder Eltern in häuslicher Gemeinschaft. Und der Senioren-Tarif für unsere Kunden, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen.
Gibt es für Senioren einen Single-Tarif?
Ja, es gibt auch für Senioren einen Single-Tarif, allerdings wird nur einmalig ein Rabatt von 15% gewährt. Für Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, Renten- oder Pensionsbezüge beziehen und allenfalls einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, gibt es einen ermäßigten Senioren-Tarif. Einen zusätzlichen Single-Nachlass gibt es im Senioren-Tarif nicht.
Welche Rabatte kann ich bekommen?
Wir bieten folgende Beitragsnachlässe:
Was verbirgt sich hinter dem Sofort-Rabatt?
Sie erhalten einen Sofort-Rabatt von 5%, wenn Sie bei Ihrer Vorversicherung 5 Jahre schadenfrei versichert waren. Der Rabatt entfällt zur nächsten Hauptfälligkeit, sobald Sie den ersten Leistungsfall melden, der eine Zahlung nach sich zieht. Ist der Rabatt einmal entfallen, kann er nicht wiedererlangt werden.
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Wie bei einer Kfz-Versicherung erhalten Sie einen günstigeren Beitrag, wenn Sie eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vereinbaren. Diese müssen Sie im Rechtsschutzfall selbst tragen. Sie können bei ADVOCARD zwischen einer Selbstbeteiligung von 150 Euro oder 300 Euro wählen.
Wird bei Inanspruchnahme der vorsorglichen anwaltlichen Beratung die Selbstbeteiligung fällig?
Ja, bei der persönlichen Beratung und gegebenenfalls weitergehender Tätigkeit des Rechtsanwaltes fällt die gewählte Selbstbeteiligung an. Bei der telefonischen und Online-Rechtsberatung wird keine Selbstbeteiligung angerechnet.
Wie bekomme ich einen Schadensfreiheitsrabatt?
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart haben und zum 3. Jahr noch kein Leistungsfall eingetreten ist, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung auf 100 Euro. Zum 5. Jahr sind es nur noch 50 Euro Selbstbeteiligung, zum 7. Jahr entfällt sie ganz. Haben Sie eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vereinbart und ist nach 2 Jahren noch kein Leistungsfall eingetreten ist, reduziert sich Ihre Selbstbeteiligung zum 3. Jahr auf 200 Euro. Nach 4 schadenfreien Jahren sind es zum 5. Jahr nur noch 100 Euro Selbstbeteiligung, nach 6 Jahren entfällt die Selbstbeteiligung zum 7. Jahr.
Hat die Inanspruchnahme der vorsorglichen anwaltlichen Beratung Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt?
Ja, die vorsorgliche anwaltliche Beratung und gegebenenfalls weitergehende Tätigkeit des Rechtsanwaltes wirken sich auf den Schadenfreiheitsrabatt aus.