18. Februar 2016, 15:34 Uhr
BGH-Urteil Flugbuchung: Ticketpreis darf sofort abgebucht werden
Bei einer Flugbuchung darf die Fluggesellschaft sofort den vollen Ticketpreis verlangen. Was viele Fluggäste ärgert, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt mit einem Urteil ausdrücklich für rechtens erklärt. Wer ein Flugticket buchen möchte, muss es daher weiterhin gleich komplett bezahlen – und trägt damit auch gewisse Risiken.
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Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zweier Fluggesellschaften und einer Internet-Reiseplattform geklagt (AZ X ZR 97/14, X ZR 98/14 und X ZR 5/15). Die Verbraucherschützer argumentierten, dass Flugreisende bei sofortiger Zahlung des vollen Preises auch das volle Insolvenzrisiko trügen. Der Kunde habe nicht die Möglichkeit, erst nach erbrachter Leistung zu zahlen.
Gerade dies, nämlich die Zahlung erst am Zielort der Reise, sahen die Richter des BGH jedoch als nicht umsetzbar an. Auch eine Regelung, nach der bis 30 Tage vor Flugbeginn maximal eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises fällig werden darf, befand das Gericht für nicht erforderlich. Als entscheidende Grundlage für das Urteil zugunsten der Fluggesellschaften und der Reiseplattform zogen die Richter die international einheitlichen Abrechnungsstandards in der Luftfahrt heran. Zudem verwies der BGH darauf, dass Flugreisende, die bereits frühzeitig ihr Flugticket buchen, bei Flugausfällen und Verspätungen durch entsprechende rechtliche Regelungen auf EU-Ebene geschützt seien.
Die beklagten Unternehmen hatten im Verfahren argumentiert, dass sie ihrerseits einem Risiko ausgesetzt wären, wenn sie die Kunden nicht gleich bei der Flugbuchung zur Zahlung des vollen Preises verpflichten würden – schließlich könne sich der Fluggast später weigern, zu zahlen.
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