29. März 2022, 11:00 Uhr
So geht’s richtig Motorrad anmelden: Regeln für Jahres- und Saisonkennzeichen
Bei günstigen Wetterbedingungen macht Motorradfahren richtig Spaß. Praktisch, dass du dein Motorrad so anmelden kannst, wie es für dich am besten passt. Nutze dein Bike entweder ganzjährig oder nur in bestimmten Monaten – ganz wie du willst. Doch ob Ganzjahres- oder Saisonfahrer: Informiere dich vorab genau, welche Dokumente für die Anmeldung nötig sind, damit der Behördengang erfolgreich verläuft.
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Motorrad anmelden: So geht’s
Wie auch bei der Kfz-Zulassung für dein Auto musst du zunächst die Zulassungsstelle aufsuchen, wenn du dein Motorrad anmelden möchtest. Dafür benötigst du folgende Nachweise und Unterlagen:
- eVB-Nummer: Mit der siebenstelligen Nummer weist du eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Motorrad nach. Diese kannst du bei deiner Versicherung via SMS, E-Mail oder telefonisch anfordern.
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- eine Bankeinzugsermächtigung, damit die Zulassungsstelle die Kfz-Steuer abrechnen und einziehen kann
Was sonst noch zur Motorradanmeldung notwendig wird, ist davon abhängig, welche Art der Zulassung du benötigst. Hier ein Überblick:
- Erstanmeldung: Du musst die EG-Typgenehmigung via EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) nachweisen. In dieser ist seitens des Herstellers vermerkt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Hast du die entsprechenden Papiere nicht, kannst du diese beim Hersteller auch nachträglich anfordern.
- Neuzulassung: Hast du dir ein neues Motorrad gekauft und möchtest dieses anmelden, benötigst du zusätzlich zum Typenschein einen Besitznachweis, den du beispielsweise durch den Kaufvertrag erbringen kannst.
- Gebrauchtes Motorrad anmelden: Du benötigst einen Prüfbefund zu Funktions- und Abgastests des Motorrads.
- Ummeldung: Egal, ob du zwei Straßen weiter oder in eine andere Stadt ziehst – eine Ummeldung ist Pflicht. Ziehst du nur in einen anderen Bezirk derselben Stadt oder innerhalb desselben Landkreises um, kannst du dein altes Kennzeichen behalten, wenn du möchtest. Brauchst oder möchtest du ein neues Kennzeichen, musst du die alten Nummernschilder zur Ummeldung mitbringen – zusammen mit den notwendigen Zulassungsdokumenten sowie einem gültigen TÜV-Nachweis und einer AU-Bescheinigung.
Wenn alle Dokumente vollständig und geprüft sind, erhältst du eine Quittung mit den jeweiligen Kennzeichen-Ziffern. So hast du die Möglichkeit, direkt vor Ort deine Motorradkennzeichen erstellen zu lassen. Ist die Zulassungsplakette angebracht, kannst du noch am gleichen Tag mit deinem Bike in die Saison starten.
Saisonkennzeichen für das Motorrad beantragen
Da Motorräder meist nur bei wärmeren Temperaturen gefahren werden, melden viele Kraftrad-Besitzer ihr Fahrzeug regelmäßig für den Winter ab, um für diesen Zeitraum Steuer und Versicherung zu sparen. Das bedeutet allerdings auch, dass sie zweimal im Jahr die Zulassungsstelle aufsuchen müssen – mit dem genannten Aufwand und allen Unterlagen.
Einfacher wird es, wenn du ein Saisonkennzeichen für dein Motorrad beantragst. Darauf wird ein bestimmter Zeitraum vermerkt, in dem du das Motorrad fahren darfst. Es muss sich dabei um mindestens zwei und maximal elf zusammenhängende Monate handeln, die du bei der Beantragung einmalig festlegst. Die meisten Motorradfahrer nutzen Frühjahr, Sommer und Herbstbeginn, also die Saison von März bis September oder Oktober. Glatte Straßen, Schnee und Hagel sind dann unwahrscheinlicher, sodass zumindest die meteorologischen Voraussetzungen fürs Motorradfahren günstig sind.
Die Dauer der Zulassung ist oben rechts auf dem Kennzeichen angegeben und umfasst alle Monate zwischen dem ersten Tag des beantragten Startmonats und dem letzten Tag des individuellen Saisonendes. Dein Kennzeichen kann also beispielsweise vom 1. März bis zum 30. September gelten. Halbe Monate können nicht beantragt werden.
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Saisonkennzeichen anmelden: Diese Unterlagen benötigst du
Möchtest du ein Saisonkennzeichen beantragen, brauchst du im Grunde die gleichen Dokumente wie für eine Zulassung, zusätzlich aber noch folgende Unterlagen:
- TÜV-Untersuchungsbericht oder Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Prüfbericht über gültige Abgasuntersuchung (AU)
- bisherige Kennzeichen oder die Reservierungsbestätigung eines Wunschkennzeichens
Gut zu wissen: Fällt die fällige HU oder AU in die zulassungsfreie Zeit, musst du diese auf den Beginn der neuen Saison verschieben. Beide Untersuchungen dürfen nicht während des Ruhezeitraums durchgeführt werden.
Je nach Zulassungsstelle gibt es gegebenenfalls individuelle Anforderungen. Zum Beispiel verlangen einige Ämter bei der Anmeldung von gebrauchten Fahrzeugen den Kaufvertrag. Außerdem ist es möglich, einen Dritten mit dem Behördengang zu beauftragen. Er benötigt dann eine Vollmacht von dir sowie deinen Personalausweis.
Motorrad anmelden: Kosten für Zulassung, Saisonkennzeichen & Co.
Die Kosten für die Motorradanmeldung sind bundesweit nicht einheitlich und variieren je nach Zulassungsbezirk und individuellem Aufwand. Berechnet werden sowohl die Zulassungsgebühren als auch die Kosten für die Nummernschilder. Die Gebühren liegen für gewöhnlich zwischen etwa 10 und 27 Euro – je nachdem, ob du ein Motorrad neu oder wieder zulassen, umschreiben oder für eine Saison anmelden möchtest. Benötigst du ein neues Kennzeichen, fallen zusätzliche Kosten an.
Beispiel: Für ein Saisonkennzeichen werden im Schnitt 27 bis 30 Euro Zulassungsgebühr und noch einmal 20 bis 40 Euro für das Anfertigen der Schilder berechnet.
Saisonkennzeichen fürs Motorrad: Welchen Versicherungsschutz brauche ich?
Ohne Versicherungsschutz kein Saisonkennzeichen. Allerdings ist die Versicherung für eine begrenzte Nutzungsdauer im Jahr meist erheblich günstiger als für ganzjährig angemeldete Motorräder. Die Höhe der Versicherungskosten hängt vom Versicherungsträger und der Anzahl der Monate ab, für die du dein Saisonkennzeichen beantragen möchtest. Das Gute: Du zahlst nur für den tatsächlichen Nutzungszeitraum.
Außerhalb des festgelegten Zeitraums darfst du das Kraftrad weder fahren noch an einem öffentlichen Ort parken. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig und dein Versicherungsschutz erlischt. Wenn du während dieses sogenannten Ruhezeitraums allerdings ordnungsgemäß in einer Garage oder auf deinem eigenen Grundstück parkst, das mit einer Hecke oder einem Zaun von der Straße getrennt ist, gilt der volle Schutz der Versicherung auch in dieser Zeit.
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