8. März 2016, 15:22 Uhr
Koffer verloren Gepäckverlust im Fernbus: Recht auf Entschädigung
Für Flugreisende ist klar: Bei Gepäckverlust durch die Fluggesellschaft steht ihnen in der Regel eine Entschädigung zu. Auch Fernbus-Unternehmen müssen haften, wenn während der Reise ein Koffer verloren geht – ein kompletter Haftungsausschluss in den AGB ist nicht rechtens.
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Gepäckverlust: Anspruch auf Entschädigung
Wer Fernbusreisen anbietet, muss bei Gepäckverlust haften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (AZ 283 Js 5956/15). Im konkreten Fall war der Koffer einer Frau auf einer Fahrt mit einem Fernbus von Dresden nach München verloren gegangen. Nachdem der Busfahrer den Koffer vor der Abfahrt im Laderaum des Busses verstaut hatte, war das Gepäckstück bei der Ankunft in München nicht mehr aufzufinden. Zuvor hatte der Bus zwei Zwischenstopps eingelegt. Das Busunternehmen lehnte die Haftung für den verlorenen Koffer mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Die Frau klagte daraufhin und bekam recht. Das Urteil des Amtsgerichts München räumt erstmals explizit auch Fernbus-Reisenden einen Anspruch auf Entschädigung bei Gepäckverlust ein. Das Busunternehmen habe eine Obhutspflicht für die transportierten Gepäckstücke und könne die Haftung nicht einfach in den AGB ausschließen, so das Gericht.
Koffer weg im Fernbus: Was nun?
Als Fahrgast im Fernbus sollten Sie jeden Koffer vor der Abfahrt deutlich mit Ihrem Namen markieren, damit Verwechslungen beim Ausladen erschwert werden. Wertsachen sollten Sie grundsätzlich im Handgepäck transportieren. Manche Anbieter sichern sich zusätzlich ab, indem sie Belege für das Gepäck ausgeben, die der Fahrgast beim Ausladen des Koffers wieder vorzeigen muss. Wenn Sie trotzdem einen Gepäckverlust zu beklagen haben, bleibt Ihr Anspruch auf Entschädigung aber bestehen. Benachrichtigen Sie sofort den Busfahrer, wenn Ihr Koffer verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, und melden Sie den Schaden zusätzlich auch schriftlich dem Unternehmen. Wenn Sie noch Belege und Rechnungen für verloren gegangene Gegenstände im Koffer haben, hilft Ihnen dies bei der Forderung nach Entschädigung.
Gepäckverlust: Diese Regelungen gelten
Für Gepäckverlust bei Bahn-, Schiffs- oder Flugreisen gibt es schon länger eindeutige Regelungen. So hilft auf Flugreisen etwa das Montrealer Übereinkommen, wenn der Koffer verloren geht. Auf Bahnreisen gilt hingegen: Da die Fahrgäste ihr Gepäck in der Regel immer bei sich haben, haftet die Bahn nur bei Eigenverschulden, wenn ein Koffer weg ist oder beschädigt wird.
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