10. März 2016, 13:40 Uhr
BGH-Urteil Elternunterhalt: Mehr Rechte für unverheiratete Eltern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Streit um den Elternunterhalt die Rechte unverheirateter Eltern gestärkt. Laut dem Urteil bestehen auch dann Versorgungsansprüche für die Mutter, wenn die Eltern ohne Trauschein zusammenleben. Dies hat Auswirkungen auf die Verpflichtung zum Elternunterhalt.
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In dem verhandelten Fall ging es um den Vater in einer Patchwork-Familie, der mit seiner Partnerin, deren zwei Söhnen und einer gemeinsamen Tochter zusammenlebt. Der Vater des Mannes ist pflegebedürftig und lebt allein. Da Rente und Pflegeversicherung die Kosten für den Pflegedienst nicht decken, sollte sein Sohn zu Elternunterhalt verpflichtet werden. Dieser war jedoch der Ansicht, dass bei der Berechnung des Selbstbehalts auch das niedrigere Einkommen seiner Partnerin berücksichtigt werden müsse, so wie es in einer Ehe der Fall wäre. Schließlich versorge er die Familie wie ein Ehemann. Vom zuständigen Amtsgericht und vom Oberlandesgericht Nürnberg war der Mann zunächst zur Zahlung verpflichtet worden.
In der Verhandlung vor dem BGH betonten die Richter zwar, dass ein Ehepaar auch andere Verpflichtungen füreinander eingehe. Für unverheiratete Eltern gelten deshalb andere Regeln, und die Mutter hat nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn dafür gute Gründe vorliegen. Schließlich gab der BGH aber dem Vater der Patchwork-Familie Recht (AZ XII ZB 693/14). Nach Ansicht der Richter müssen Eltern ihr Familienleben frei gestalten können. Demnach dürfen sie, auch wenn sie als unverheiratete Eltern zusammenleben, über die Aufteilung der Betreuung untereinander entscheiden. Der Unterhalt für die Lebensgefährtin soll dann aber nicht als Familienselbstbehalt, sondern als sonstige Verpflichtung angerechnet werden.
Der Fall ist nach der Entscheidung des BGH zurück an das Oberlandesgericht Nürnberg gegangen, wo er neu verhandelt werden muss.
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