11. März 2016, 13:04 Uhr
Geschäftsfähigkeit Beschränkt geschäftsfähig: Was dürfen Kinder kaufen?
Kinder ab 7 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen selbst bestimmte Dinge einkaufen, brauchen streng genommen aber die Zustimmung der Eltern. Welche Regelungen bis zum Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit gelten und wie es beim Online-Shopping aussieht, lesen Sie hier.
Ob online oder im Alltag – mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite. >>
Beschränkt geschäftsfähig: Kinder brauchen Zustimmung der Eltern
Im Alter von 7 bis 17 Jahren sind Kinder und Jugendliche gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig – die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erreichen sie erst mit 18 Jahren. Das bedeutet: Kinder dürfen zum Beispiel selbst Süßigkeiten, Kleidung oder auch Bücher und DVDs kaufen – vorausgesetzt, diese sind für ihre Altersgruppe freigegeben. Streng genommen müssten sie aber als beschränkt Geschäftsfähige vor jedem Kauf die Erlaubnis der Eltern einholen. In der Praxis geschieht dies gerade bei Jugendlichen, die schon allein auf Shoppingtour gehen, eher selten. Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter haben jedoch das Recht, jeden Kauf rückgängig zu machen, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Händler müssen die Ware zurücknehmen. Dies dient auch als Schutz, damit sich Kinder und Jugendliche nicht verschulden – etwa durch teure Handyverträge oder Abos.
Ausnahme: Der Taschengeldparagraph
Eine Ausnahme von der Regel bedeutet § 110 BGB, "Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln" – der sogenannte Taschengeldparagraph. Von den üblicherweise kleinen Summen, die Kinder wöchentlich oder monatlich als Taschengeld zur freien Verfügung gestellt bekommen, dürfen sie sich kaufen, was sie möchten, ob online oder im Laden. Sie dürfen für eine größere Anschaffung ihr Taschengeld auch sparen – allerdings dürfen sie sich nicht verschulden. Haben ihnen außerdem die Eltern den Kauf bestimmter Waren ausdrücklich verboten, müssen sie sich daran halten.
Online-Shopping: Was dürfen Kinder kaufen?
Trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit finden Kinder manchmal Wege, sich ohne Erlaubnis der Eltern etwas zu kaufen – insbesondere beim Online-Shopping ist das Risiko groß. Sind die Eltern mit einem Online-Einkauf nicht einverstanden, können sie die Ware zurückgeben und dafür zum Beispiel ihr 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Gibt ein Kind oder Jugendlicher in einem Onlineshop vor, schon volljährig zu sein, um bestimmte Waren kaufen zu können, kann dies als Betrug ausgelegt werden und ab 14 Jahren sogar jugendstrafrechtliche Auswirkungen haben. Eltern müssen dem Händler in solchen Fällen möglicherweise Schadenersatz leisten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.