18. März 2016, 9:18 Uhr
Verkehrssicherheit Fahrradfahren mit Hund: So sind Sie sicher unterwegs
Das Fahrradfahren mit Hund ist für viele Hundehalter eine angenehme Art der Fortbewegung. Allerdings ist dabei vor allem im Straßenverkehr Vorsicht geboten, damit weder Herrchen und Hund noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, wenn der Hund am Fahrrad mitgeführt wird.
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Fahrradfahren mit Hund: Was sagt die StVO?
Die Frage, was bei Tieren im Straßenverkehr erlaubt ist, wird in § 28 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Grundsätzlich müssen Tiere von Personen begleitet werden, die sie betreuen können, und dürfen nicht von Kraftfahrzeugen aus geführt werden. Auch an Fahrrädern dürfen nur Hunde geführt werden und keine anderen Haus- oder Nutztiere. Demnach ist es also nicht illegal, wenn Sie mit dem Hund am Fahrrad unterwegs sind.
Trotzdem können natürlich rechtliche Konsequenzen entstehen, wenn Sie mit Ihrem Tier einen Unfall verursachen, weil Sie nicht ausreichend auf Sicherheit geachtet haben. Deshalb sollten Sie dichten Straßenverkehr meiden und darauf achten, dass Ihr Hund am Fahrrad gut trainiert und an das Rad gewöhnt ist, sodass er kein Sicherheitsrisiko im Verkehr darstellt. Ihr Hund muss außerdem auf Ihre Kommandos hören und ihnen stets Folge leisten, um keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
So sichern Sie den Hund am Fahrrad ab
Hundehalter können spezielle Ausrüstung erwerben, um das Fahrradfahren mit Hund sicherer zu gestalten. Zum Beispiel gibt es flexible Leinen, mit denen Sie vor einem Sturz geschützt sind, wenn es durch eine plötzliche Bewegung des Hundes zu einem Ruck am Lenker kommt. Wenn in Ihrer Kommune eine Leinenpflicht gilt, sollten Sie diese natürlich beachten und den Hund nicht frei neben dem Rad laufen lassen. Bei Dunkelheit sollte nicht nur Ihr Fahrrad verkehrssicher beleuchtet sein, sondern auch der Hund mit reflektierenden oder leuchtenden Elementen ausgestattet sein, damit er für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist.
Beim Fahrradfahren mit Hund muss das Tier übrigens nicht zwingend neben Ihnen herlaufen: Kleinere Hunde dürfen auch in einem Fahrradkorb oder einem Fahrradanhänger transportiert werden. Ein Hund, der in einem Korb auf dem Fahrradlenker mitfährt, sollte aber nicht schwerer als 5 Kilogramm sein.
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