21. März 2016, 10:58 Uhr
Wartezeit reduzieren Schneller zum Facharzttermin: Das sind Ihre Rechte
Seit Januar 2016 sollen Patienten leichter einen Facharzttermin bekommen: Die Vermittlung erfolgt über neu eingerichtete Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch diesen Service sollen Wartezeiten reduziert werden. Lesen Sie, wie die Terminvergabe funktioniert und welche Rechte Sie dabei haben.
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Facharzttermin vermitteln lassen
Wenn Sie Beschwerden haben und einen Facharzt aufsuchen müssen, können Sie mit einer Überweisung von Ihrem Hausarzt die Vermittlung durch die Terminservicestellen in Anspruch nehmen, um einen Facharzttermin zu erhalten. Dafür rufen Sie die Servicestelle Ihrer regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung an und nennen den Code, den Sie auf Ihrer Überweisung finden. Über diesen Code wird die Dringlichkeit nachgewiesen – Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen sind nämlich von der Vermittlung ausgenommen.
Lediglich für einen Termin beim Augenarzt oder beim Gynäkologen ist keine Überweisung des Hausarztes nötig, um die Servicestelle nutzen zu können. Für Termine bei diesen Ärzten können Sie also direkt bei den Terminservicestellen anrufen. Kinderärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden werden nicht von den Terminservicestellen abgedeckt. Termine bei Psychotherapeuten werden voraussichtlich ab Mitte 2016 über die Servicestellen vermittelt.
Ihre Rechte bei den Terminservicestellen
Sie haben Anspruch darauf, innerhalb von einer Woche einen Termin zu erhalten. Der Termin selbst muss innerhalb von vier Wochen nach dem Anruf bei der Servicestelle stattfinden. Falls kein Termin vermittelt werden kann, erhalten Sie einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus. Sie können den ersten Vorschlag der Servicestelle ablehnen, erhalten aber nur ein bis zwei Alternativtermine. Für eine Terminabsage sind ebenfalls die Terminservicestellen der erste Ansprechpartner, wenn Sie den Termin dort erhalten haben. Aus Rücksicht auf andere Patienten sollten Sie den Facharzttermin immer so schnell wie möglich absagen, falls Sie doch verhindert sind. Rechtliche Konsequenzen müssen Sie bei kurzfristiger Absage aber nicht fürchten.
Eine Ärztewahl ist bei den Terminservicestellen nicht möglich, aber die Arztpraxis muss sich in einer zumutbaren Entfernung zu Ihrem Wohnort befinden. Konkret bedeutet das: Die Servicestelle ermittelt den nächstgelegenen Arzt dieses Fachgebiets zu Ihrem Wohnort. Zumutbar ist eine zusätzliche Fahrtzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die über den Weg zu diesem Arzt hinausgeht. Bei einigen Spezialisten, etwa Radiologen, kann auch eine noch längere Wegstrecke als zumutbar gelten.
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