Parken ohne Parkschein: So teuer kann es werden. Ein Verkehrsschild, das auf einen Parkscheinautomaten hinweist. schulzfoto, Fotolia

24. Mai 2019, 15:38 Uhr

Bußgeld droht Parken ohne Park­schein: So teuer kann es werden

Für das Parken ohne Parkschein wird in der Regel ein Bußgeld fällig. Einfach das Auto abzustellen und die fällige Parkgebühr zu ignorieren, kann sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Parkplätzen Konsequenzen nach sich ziehen.

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Was kostet das Parken ohne Park­schein? Diese Bußgelder drohen

Das fällige Bußgeld für das Parken ohne Parkschein richtet sich danach, wie lange du den gebührenpflichtigen Parkplatz nutzt, ohne zu bezahlen.

  • Bis zu einer halben Stunde sind es 10 Euro,
  • bis zu einer Stunde 15 Euro,
  • bis zu zwei Stunden 20 Euro,
  • bis zu drei Stunden 25 Euro,
  • ab drei Stunden 30 Euro.

Diese Bußgelder gelten nicht ausschließlich für das Parken ohne Parkschein: Sie können für die entsprechenden Zeiträume auch erhoben werden, wenn

  • dein Auto an einer abge­lau­fe­nen Parkuhr steht,
  • du entgegen der Vor­schrift keine Park­schei­be verwendest
  • oder die Höchst­park­dau­er überschreitest.

Bußgeld trotz Park­schein – wie kann das sein?

Wichtig: Der Parkschein muss gemäß § 13 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) von außen deutlich zu sehen sein – sonst kann dir auch ein Bußgeld drohen. Wenn du den Parkschein aus dem Automaten gezogen hast, solltest du daher darauf achten, ihn gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Zum Ein- und Aussteigen und für den direkten Weg zum nächstgelegenen Parkscheinautomaten und zurück kannst du dein Auto aber natürlich kurz ohne Parkschein stehen lassen.

Advocard-Verkehrsrechtsschutz

Ohne Park­schein auf privatem Parkplatz: Verbotene Eigenmacht

Im öffentlichen Straßenraum kontrollieren in der Regel Mitarbeiter der Städte und Gemeinden, ob jemand beim Parken gegen Regeln verstößt. Aber auch das Parken ohne Parkschein auf einem öffentlich zugänglichen, kostenpflichtigen Privatparkplatz kann unter Umständen Konsequenzen haben.

So hat etwa der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es sich dabei um verbotene Eigenmacht handelt und gab einem Parkplatzeigentümer recht, der einen Autofahrer auf Unterlassung gemäß § 862 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verklagt hatte. Sollte der Fahrzeughalter seinen Wagen erneut unberechtigt dort abstellen, droht ihm nun ein Ordnungsgeld (AZ V ZR 160/14).

Park­schein­au­to­mat kaputt: Darf man dann ohne Park­schein parken?

Oft sehen sich Autofahrer zum Parken ohne Parkschein gezwungen, wenn weit und breit nur ein einziger Parkscheinautomat zu sehen und dieser auch noch kaputt ist. Was tun?

In diesem Fall musst du gemäß § 13 Absatz 1 StVO eine Parkscheibe verwenden. Sobald du die Ankunftszeit korrekt eingestellt hast, kannst du dein Auto bis zur angegebenen Höchstparkdauer auf dem Parkplatz stehen lassen.

Vergewissere dich aber lieber, dass wirklich kein zweiter Parkscheinautomat in der Nähe ist, den du verwenden könntest – sonst kann es sein, dass bei einer Kontrolle trotz Parkscheibe ein Bußgeld fällig wird. Und wenn du keine Parkscheibe dabeihast, solltest du dir lieber einen anderen Parkplatz suchen. Stattdessen einen Zettel mit dem Hinweis „Parkscheinautomat kaputt“ ins Auto zu legen, wird als Ersatz nicht akzeptiert und kann auch zu einem Bußgeld führen.

FAZIT
  • Für das Parken ohne Park­schein fallen Bußgelder zwischen 10 und 30 Euro an – je nachdem, wie lange du den gebüh­ren­pflich­ti­gen Parkplatz nutzt.
  • Wenn der Park­schein von außen nicht zu sehen ist, kann ebenfalls ein Bußgeld drohen.
  • er Park­schein­au­to­mat ist kaputt? Wenn es keinen Ersatz in der Nähe gibt, ist das Parken mit Park­schei­be bis zur ange­ge­be­nen Höchst­park­dau­er erlaubt.
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