11. April 2016, 14:48 Uhr
Immer gut festhalten Urteil: Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Bus
Bei einem Sturz im Bus ist maßgeblich, ob sich der Fahrgast festgehalten hat – andernfalls besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz. Das zeigt unter anderem ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hannover. Eine Frau, die in einem Linienbus gestürzt war, hatte vergeblich geklagt.
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Die zum Zeitpunkt des Unfalls 48 Jahre alte Klägerin war mit zwei Einkaufstüten in den Händen in den Bus gestiegen und stand beim Anfahren noch im Mittelgang. Als der Bus sich in Bewegung setzte, stürzte die Frau und verletzte sich. Da sie der Meinung war, dass ihr Sturz im Bus auf das ruckartige Anfahren des Busfahrers zurückzuführen sei, wollte sie per Klage vor dem Landgericht Hannover Schmerzensgeld und Schadenersatz erwirken. Das Gericht wies die Klage jedoch ab (AZ 10 O 75/15): Es sei keine Pflichtverletzung des Busfahrers zu erkennen. Zudem trage die Klägerin ein überwiegendes Eigenverschulden an dem Sturz im Bus, so die Richter. Sie muss also für die entstandenen Schäden selbst haften.
Das Gericht verwies darauf, dass sich Fahrgäste im Bus auf einen Ruck beim Anfahren einstellen und sich rechtzeitig einen festen Halt suchen müssten. Der Ruck sei im konkreten Fall nicht außergewöhnlich stark gewesen, wie die Beweisaufnahme ergeben habe. Zudem habe trotz der Einkaufstüten, die die Frau in den Händen trug, auch keine relevante Behinderung vorgelegen, die den Busfahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet hätte, so das Gericht. Der Fahrer könne nicht auf die Sicherheit jedes Fahrgasts achten, der Gepäck bei sich trage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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