23. Mai 2016, 13:30 Uhr
Kolonnenfahrt Konvoi fahren: Die Regeln für Hochzeitskonvoi und Co.
Wenn mehrere Fahrzeuge im Konvoi fahren, ist besondere Vorsicht geboten. Ein Hochzeitskonvoi nach der Trauung etwa ist für viele Brautpaare eine unverzichtbare Tradition – Hupen, Autoschmuck und Kolonnenfahrt inklusive. Hier lesen Sie, was dabei erlaubt ist und worauf Sie achten sollten.
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Konvoi fahren: Einheitliche Kennzeichnung erforderlich
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt eindeutige Regeln für Kraftfahrzeuge, die im Konvoi fahren. Für einen sogenannten geschlossenen Verband etwa gelten Sonderregeln. So sind etwa sämtliche zugehörige Fahrzeuge als ein einziges Fahrzeug zu betrachten und dürfen zum Beispiel geschlossen eine Ampel passieren, auch wenn diese zwischenzeitlich auf Rot schalten. Damit ein Autokonvoi aber als geschlossener Verband gelten kann, müssen sämtliche Fahrzeuge deutlich und einheitlich gekennzeichnet sein. Wie die Kennzeichnung aussieht, schreibt die StVO nicht vor. Hochzeitsgesellschaften sollten aber sicherheitshalber nicht davon ausgehen, dass etwa ein weißes Bändchen an der Antenne jedes teilnehmenden Fahrzeugs genug Signalwirkung hat.
Konvoiregeln: Fahrzeuge müssen eine Einheit darstellen
Die nächste Schwierigkeit, vor der spontan gebildete Hochzeitskonvois stehen: Sämtliche zugehörige Fahrzeuge müssen bei einem geschlossenen Verband gemäß § 27 StVO auch geschlossen im gleichen Tempo fahren und als Einheit wahrnehmbar sein. Die Abstände dürfen nicht zu groß sein, und ein Fahrzeug muss erkennbar die Kolonne anführen. Ist dies nicht der Fall und folgt einfach jeder Teilnehmer der Festgesellschaft dem Brautpaar in seinem Tempo nach, handelt es sich nicht um einen geschlossenen Verband. Jeder Teilnehmer ist daher – wie auch sonst im Straßenverkehr – dazu angehalten, vorausschauend zu fahren, andere nicht zu gefährden und die Vorfahrtsregeln zu beachten.
Dass dies nicht immer funktioniert, zeigen häufig Polizeimeldungen über riskante Fahrmanöver bei Hochzeitskonvois oder bei Autokorsos nach Fußballspielen. Wer dabei ohne Rücksicht auf andere einfach der Gruppe folgt und sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss sich gegebenenfalls wegen Nötigung im Straßenverkehr oder anderer Vergehen verantworten.
Hupen und Autoschmuck: Beim Hochzeitskonvoi erlaubt?
Bei strenger Auslegung der Straßenverkehrsordnung ist das kollektive Dauerhupen im Hochzeitskonvoi nicht erlaubt und stellt gemäß § 16 StVO eine Ordnungswidrigkeit dar – wenngleich es in der Praxis eher selten geahndet wird. Werden die Autos der Teilnehmer geschmückt oder das Brautauto mit Blechdosen versehen, muss darauf geachtet werden, dass alles sicher befestigt ist und sich während der Fahrt nicht ablösen kann. Zudem dürfen die Sicht des Fahrers und die Beleuchtung des Wagens nicht verdeckt sein. Idealerweise weichen Hochzeitskonvois auf Nebenstrecken aus und meiden den dichten Berufsverkehr.
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