2. Juni 2016, 9:58 Uhr
Barzahlung 500-Euro-Schein wechseln: Dürfen Händler ihn ablehnen?
Müssen Händler einen 500-Euro-Schein wechseln oder dürfen sie festlegen, dass Kunden nicht mit dem 500-Euro-Schein bezahlen können? Diese Frage sorgt bei Verbrauchern oft für Verwirrung. Lesen Sie, was Sie zum Zahlen mit der höchsten Euro-Banknote wissen sollten.
Wir stärken Ihre Rechte als Verbraucher. >>
Müssen Händler einen 500-Euro-Schein wechseln?
Die Frage lässt sich nicht eindeutig beantworten, da es keine verbindliche Rechtsprechung zu dem Thema gibt. Ein Verkäufer darf jedoch in jedem Fall die Annahme verweigern, wenn er nicht genug Wechselgeld zur Verfügung hat. Gerade wenn Sie kleinere Beträge mit einem 500-Euro-Schein bezahlen wollen, kann das schnell vorkommen. Als Kunde sollten Sie idealerweise auf eine gewisse Verhältnismäßigkeit achten und keine sehr geringen Beträge mit einem 500-Euro-Schein bezahlen. Grundsätzlich sollten Händler aber mit einem Schild darauf hinweisen, wenn sie eine Obergrenze festlegen und keinen 500-Euro-Schein wechseln wollen. Dann können Sie als Käufer sich darauf einstellen – und auch der Händler hat schließlich kein Interesse daran, seine Kunden zu verärgern.
Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich große Scheine direkt bei Ihrer Bank wechseln lassen, damit Sie nicht in Verlegenheit geraten, wenn Sie beim Einkauf nicht mit einem 500-Euro-Schein bezahlen können. Für die Zahlung mit Münzgeld dürfen Händler übrigens eine eindeutige Grenze festlegen: Mehr als 50 Geldstücke müssen sie gemäß einer EU-Verordnung bei einem Zahlvorgang nicht annehmen.
Mit 500-Euro-Schein bezahlen: Bald gar nicht mehr möglich?
Die Europäische Zentralbank (EZB) plant allerdings, den 500-Euro-Schein komplett abzuschaffen. Ab Ende 2018 sollen keine neuen Scheine mehr ausgegeben werden. Hintergrund ist, dass der große Schein häufig von Kriminellen genutzt wird, um illegale Geschäfte abzuwickeln. Allerdings müssen Verbraucher sich nicht beeilen und schnell jeden 500-Euro-Schein wechseln: Der Schein bleibt gesetzliches Zahlungsmittel und kann unbegrenzt umgetauscht werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.