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11. Juli 2016, 14:46 Uhr

Falschparker anzeigen "Wegeheld" und Co.: Recht­li­ches zur Falschparker-App

Wer Falschparker anzeigen möchte, kann sich mit Apps wie "Wegeheld" oft den Anruf beim Ordnungsamt ersparen. Die Meldung erfolgt direkt und online. Da die Falschparker-Apps auch Möglichkeiten bieten, Bilder der Fahrzeuge im Internet zu veröffentlichen, sollten Nutzer jedoch stets darauf achten, nicht die Rechte anderer zu verletzen.

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Falsch­par­ker-App oder Anruf beim Ordnungsamt?

Falschparker anzeigen per App: Das ist grundsätzlich rechtlich zulässig, auch wenn es sich bei der Nutzung von Falschparker-Apps streng genommen nicht um eine Anzeige, sondern lediglich um eine Meldung an die zuständige Behörde handelt. Schließlich ist bei vielen Ordnungsämtern auch eine Online-Meldung von Falschparkern über die Website möglich. Und wer sich über einen zugeparkten Radweg oder Bürgersteig ärgert, ist mit einer App meist schneller, als wenn er zunächst die Nummer des Ordnungsamtes heraussucht oder die Internetseite der Stadtverwaltung aufruft und sich bis zum Ordnungsamt durchklickt.

"Wegeheld" und Co.: Vorsicht bei Ver­öf­fent­li­chung von Bildern

Aufpassen sollten Sie allerdings, wenn Sie nicht nur den Falschparker anzeigen, sondern auch ein Foto des geparkten Fahrzeugs machen und per Falschparker-App veröffentlichen möchten. Nutzen Sie in solchen Fällen immer die Option, das Kennzeichen und gegebenenfalls abgebildete Personen unkenntlich zu machen. Das veröffentlichte Foto darf keine Rückschlüsse auf den Fahrzeughalter zulassen. Sonst könnte dieser Sie selbst wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte anzeigen. Wägen Sie grundsätzlich immer ab, ob eine Veröffentlichung wirklich sinnvoll ist, und entscheiden Sie nicht aus Ihrem momentanen Ärger heraus.

RechtsschutzFalsch­par­ker anzeigen: Wann handeln die Behörden?

Ordnungsämter sind gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg nicht verpflichtet, jeder Falschparker-Anzeige nachzugehen (AZ 13 L A 144/12). Im konkreten Fall hatte ein einzelner Mann in einem Jahr mehr als 10.000 Falschparker angezeigt. Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug auf öffentlichem Grund jedoch Einfahrten und Rettungswege blockiert oder anderweitig Gefahr im Verzug ist, handeln die Behörden in der Regel schnell. In solchen Fällen können sie auch anordnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird – egal ob die Meldung nun telefonisch oder über eine Falschparker-App wie "Wegeheld" erfolgt ist.

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