11. Juli 2016, 14:48 Uhr
Verspätete Gehaltszahlung Gehalt: Verzugszinsen und Verzugspauschale fordern
Wenn das Gehalt zu spät kommt, können Arbeitnehmer Verzugszinsen von ihrem Arbeitgeber fordern. Ab Juli 2016 ist außerdem eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro möglich. Informieren Sie sich über Ihre Rechte bei einer verspäteten Gehaltszahlung.
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Gehalt zu spät: Verzugszinsen fordern
Wenn Ihr Gehalt nicht pünktlich auf Ihrem Konto ist, hat das vermutlich ärgerliche Konsequenzen: Möglicherweise müssen Sie Ihren Dispokredit nutzen, oder Sie können Rechnungen nicht sofort bezahlen und müssen Mahngebühren hinnehmen. Laut § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Sie dann von Ihrem Arbeitgeber Verzugszinsen fordern. Deren Höhe liegt fünf Prozent über dem Basiszinssatz. Im Normalfall ist im Arbeitsvertrag geregelt, wann das Gehalt auf dem Konto sein soll. Häufig ist das zum Monatsende oder zur Monatsmitte. So können Sie genau prüfen, ab wann das Gehalt zu spät kommt.
Verzugspauschale geltend machen
Ab Juli 2016 können alle Arbeitnehmer eine Verzugspauschale fordern, wenn sie ihr Gehalt zu spät bekommen. Bisher war das nur bei Arbeitsverträgen möglich, die nach dem 28. Juli 2014 geschlossen wurden, nun können aber alle Arbeitnehmer die Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen – und das ab dem ersten Tag der verspäteten Zahlung. Eine vorherige Mahnung ist dabei nicht erforderlich. Auch hierbei können Sie sich auf § 288 BGB berufen. Sie können die Pauschale auch dann fordern, wenn nur ein Teil des Gehalts fehlt.
Einmalige Verspätung: Ruhe bewahren
Wenn es sich allerdings nur um eine einmalige Verzögerung von wenigen Tagen handelt, sollten Sie vorerst auf eine Forderung der Verzugspauschale verzichten, um Streit mit dem Arbeitgeber zu vermeiden. Bei wiederholten verspäteten Zahlungen können Sie aber Ihr Recht durchsetzen, um den Arbeitgeber nachdrücklich auf die Problematik hinzuweisen. Setzen Sie dabei eine Frist und machen Sie den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass Sie auf die pünktliche Gehaltszahlung angewiesen sind, um Miete und Rechnungen bezahlen zu können.
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