12. Juli 2016, 10:00 Uhr
Ausbildungsförderung Elternunabhängiges Bafög: Antrag und Voraussetzungen
Unter Umständen können Studierende elternunabhängiges Bafög erhalten. Dafür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen. Informieren Sie sich hier über die Bedingungen und den Antrag für diese Form der Förderung.
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Bafög elternunabhängig erhalten: Voraussetzungen
In der Regel richtet sich die Höhe des Bafögs nach dem Einkommen der Eltern. Manche Studierende können aber auch elternunabhängiges Bafög erhalten. Das ist laut § 11 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zum Beispiel möglich, wenn sie nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung von drei Jahren müssen Antragsteller im Anschluss noch weitere drei Jahre gearbeitet haben, um Bafög elternunabhängig beziehen zu können. Bei der Erwerbstätigkeit ist maßgeblich, dass die Studierenden sich dadurch selbst unterhalten konnten. In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Eltern nicht mehr zur Finanzierung des Studiums verpflichtet sind. Auch wer ein Abendgymnasium besucht und dort die allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg nachholt, kann Bafög elternunabhängig bekommen. Weiterhin wird es gewährt, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist.
Antrag auf elternunabhängiges Bafög?
In den meisten Fällen müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen, um Bafög elternunabhängig erhalten zu können. Das zuständige Amt prüft aufgrund Ihrer Angaben, ob diese Form der Förderung bei Ihnen möglich ist. Die angegebenen Ausbildungszeiten und Erwerbstätigkeiten sowie das Geburtsdatum sind dafür ausreichend. Allerdings sollten Sie in der Lage sein, diese lückenlos zu belegen. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Ihre Eltern nicht auffindbar sind. Dann erhalten Sie beim Amt für Ausbildungsförderung ein Antragsformular, mit dem Sie explizit diese Förderung beantragen und Ihre Situation erklären können.
Bei der Rückzahlung gelten dieselben Modalitäten wie bei regulärem Bafög: Fünf Jahre nach dem Ende der Förderung beginnen Sie in der Regel damit, das Bafög zurückzuzahlen. Insgesamt geht die Hälfte der Gesamtsumme zurück an den Staat.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.