28. Juli 2016, 14:02 Uhr
Adipositas als Kündigungsgrund? Krankheitsbedingte Kündigung wegen Übergewichts: Rechtens?
Ob eine krankheitsbedingte Kündigung aufgrund von Adipositas rechtmäßig ist, wurde in einem aktuellen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt. Der Arbeitgeber hatte eine Kündigung wegen Übergewichts ausgesprochen, wovon sich der Angestellte diskriminiert fühlte. Der Rechtsstreit wurde mit einem Vergleich beigelegt.
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Kündigung wegen Übergewichts nicht rechtens
Geklagt hatte ein 200 Kilogramm schwerer Landschaftsgärtner, dem sein Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hatte. Hintergrund war, dass der Kläger aus der Sicht des Arbeitgebers seine Tätigkeit aufgrund seiner Körperfülle nicht mehr vollständig ausführen könne. So könne er zum Beispiel nicht auf Leitern steigen oder für Grabenarbeiten eingesetzt werden. Auch die Beschaffung passender Arbeitskleidung stelle ein Problem dar. Der Kläger vertrat dagegen die Ansicht, er sei durch sein Gewicht nicht in der Erfüllung seiner Aufgaben eingeschränkt. Allerdings sah er dieses als Behinderung an und fühlte sich durch die Kündigung wegen Übergewichts diskriminiert.
Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf verlangte er eine Aufhebung der Kündigung und eine finanzielle Entschädigung. Das Arbeitsgericht hatte in erster Instanz der Kündigungsschutzklage stattgegeben, aber keine Entschädigung festgesetzt. In zweiter Instanz kam es vor dem Landesarbeitsgericht zu einer Einigung zwischen den Parteien: Der Kläger behält seinen Job und strebt eine Gewichtsreduzierung an. Eine Entschädigung erhält er nicht (AZ 7 Sa 120/16).
Wann eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist
Unter bestimmten Bedingungen kann ein Arbeitgeber eine Kündigung wegen Krankheit aussprechen. Das ist dann der Fall, wenn die Erkrankung durch die vergangenen und zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung für den Arbeitgeber führen und eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Außerdem muss eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausgehen. Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens sein.
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