Einvernehmliche Scheidung: Diese Vorteile bietet sie. Eine Frau mit roten Fingernägeln legt einen Ehering in die Hand eines Mannes. Bacho Foto, Fotolia

23. August 2016, 9:56 Uhr

Trennung ohne Streit Ein­ver­nehm­li­che Scheidung: Diese Vorteile bietet sie

Eine einvernehmliche Scheidung spart viel Zeit und Aufwand. Doch nicht immer laufen Trennung und Ehescheidung harmonisch ab. Lesen Sie, welche Voraussetzungen für eine Scheidung im Einvernehmen erfüllt sein müssen, und welche Vorteile sie gegenüber der sogenannten streitigen Scheidung hat.

Wenn mal wieder alles schief läuft: bei Rechtsschutzfragen können Sie sich auf ADVOCARD-360°-Privat verlassen! >>

Ein­ver­nehm­li­che Scheidung: Die Voraussetzungen

Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass sie sich scheiden lassen möchten. Erkennbar ist dies daran, dass beide gemeinsam den Antrag auf Ehescheidung stellen, oder dass ein Partner den Antrag stellt und der andere dem zustimmt. Man spricht hier auch von einer Ehescheidung im Einvernehmen. § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schreibt im Fall der einvernehmlichen Scheidung ein einjähriges Trennungsjahr vor. Wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, müssen die Ehepartner bereits mindestens zwölf Monate getrennt leben und sich über die wesentlichen Punkte einig sein, sodass der Antrag vom beauftragten Scheidungsanwalt komplett mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden kann.

Ein­ver­nehm­li­che Scheidung: Das müssen Sie vorher klären

Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen Sie sich mit Ihrem Partner in der Frage der Aufteilung des gemeinsamen und während der Ehe aufgebauten Vermögens einig sein, etwa bei gemeinsam erworbenen Immobilien. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, muss geklärt sein, bei wem diese künftig leben werden und ob Sie sich das Sorgerecht teilen. Dies führt Sie auch zur Frage nach der Unterhaltsverpflichtung. Unterhalt wird gegebenenfalls nicht nur für die Kinder, sondern auch für den ehemaligen Partner fällig, sofern dieser wegen der Kinderbetreuung nicht in Vollzeit arbeiten kann. Sind Sie sich in einem dieser Punkte nicht einig, ist eine Scheidung im Einvernehmen nicht möglich.

RechtsschutzVorteile der Ehe­schei­dung im Einvernehmen

Bei einer streitigen Scheidung müssen die Ehepartner meist mehrfach vor Gericht erscheinen, um alles zu klären. Zudem beträgt die vorherige Trennungszeit hier gemäß § 1566 Absatz 2 BGB drei Jahre und nicht nur ein Jahr. Die einvernehmliche Scheidung läuft schneller und in der Regel günstiger ab. Wenn derzeit keine Einigkeit mit dem Noch-Ehepartner besteht, muss der Weg nicht zwangsläufig über die streitige Scheidung führen. Eine Mediation kann Ihnen helfen, in strittigen Punkten Kompromisse und für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.