23. August 2016, 9:56 Uhr
Trennung ohne Streit Einvernehmliche Scheidung: Diese Vorteile bietet sie
Eine einvernehmliche Scheidung spart viel Zeit und Aufwand. Doch nicht immer laufen Trennung und Ehescheidung harmonisch ab. Lesen Sie, welche Voraussetzungen für eine Scheidung im Einvernehmen erfüllt sein müssen, und welche Vorteile sie gegenüber der sogenannten streitigen Scheidung hat.
Einvernehmliche Scheidung: Die Voraussetzungen
Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Ehepartner sich darüber einig sind, dass sie sich scheiden lassen möchten. Erkennbar ist dies daran, dass beide gemeinsam den Antrag auf Ehescheidung stellen, oder dass ein Partner den Antrag stellt und der andere dem zustimmt. Man spricht hier auch von einer Ehescheidung im Einvernehmen. § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schreibt im Fall der einvernehmlichen Scheidung ein einjähriges Trennungsjahr vor. Wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, müssen die Ehepartner bereits mindestens zwölf Monate getrennt leben und sich über die wesentlichen Punkte einig sein, sodass der Antrag vom beauftragten Scheidungsanwalt komplett mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden kann.
Einvernehmliche Scheidung: Das müssen Sie vorher klären
Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen Sie sich mit Ihrem Partner in der Frage der Aufteilung des gemeinsamen und während der Ehe aufgebauten Vermögens einig sein, etwa bei gemeinsam erworbenen Immobilien. Wenn Sie minderjährige Kinder haben, muss geklärt sein, bei wem diese künftig leben werden und ob Sie sich das Sorgerecht teilen. Dies führt Sie auch zur Frage nach der Unterhaltsverpflichtung. Unterhalt wird gegebenenfalls nicht nur für die Kinder, sondern auch für den ehemaligen Partner fällig, sofern dieser wegen der Kinderbetreuung nicht in Vollzeit arbeiten kann. Sind Sie sich in einem dieser Punkte nicht einig, ist eine Scheidung im Einvernehmen nicht möglich.
Vorteile der Ehescheidung im Einvernehmen
Bei einer streitigen Scheidung müssen die Ehepartner meist mehrfach vor Gericht erscheinen, um alles zu klären. Zudem beträgt die vorherige Trennungszeit hier gemäß § 1566 Absatz 2 BGB drei Jahre und nicht nur ein Jahr. Die einvernehmliche Scheidung läuft schneller und in der Regel günstiger ab. Wenn derzeit keine Einigkeit mit dem Noch-Ehepartner besteht, muss der Weg nicht zwangsläufig über die streitige Scheidung führen. Eine Mediation kann Ihnen helfen, in strittigen Punkten Kompromisse und für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen zu finden.
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