27. April 2020, 17:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Gegen Hamsterkäufe: Was sind haushaltsübliche Mengen?
Den Begriff “haushaltsübliche Menge" kannten viele Verbraucher bislang häufig nur aus dem Kleingedruckten von Supermarkt-Prospekten. Bei Sonderangeboten wird die Abgabe in der Regel auf diese Menge begrenzt. Händler möchten damit häufig extreme Hamsterkäufe verhindern. Doch was bedeutet eine "haushaltsübliche Menge" konkret?
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Begrenzung verhindert Hamsterkäufe
Seit dem Ausbruch des Coronavirus in Deutschland prangen Hinweise auf die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen allenthalben an – oft weniger gut bestückten – Regalen im Einzelhandel. Denn im Angesicht einer drohenden Krise bevorrateten sich viele Bundesbürger im großen Stil. Die Folge: Meterweise leergeräumte Regale und Lieferengpässe zum Beispiel bei Toilettenpapier und haltbaren Nahrungsmitteln wie Konserven, Mehl oder Nudeln. Um solche Hamsterkäufe zu verhindern, geben derzeit viele Einzelhändler besonders gefragte Artikel nur noch in begrenzter Stückzahl ab. Durch solche Regelungen wollen Händler verhindern, dass …
- Sonderangebote durch Hamsterkäufe nur kurze Zeit verfügbar
- ein Großteil der Kunden leer ausgeht.
- andere Händler begehrte Waren in großen Mengen einkaufen, um sie dann teurer weiterzuverkaufen.
Definitionssache: Wie viel ist eine haushaltsübliche Menge?
Das Problem dabei: Der Begriff "haushaltsübliche Menge" ist nicht exakt definiert. Zudem ist Haushalt nicht gleich Haushalt: Bei einer sechsköpfigen Familie sind andere Mengen an Lebensmitteln und Toilettenpapier üblich als in einem Single-Haushalt. Manche Händler bevorzugen daher auch den Begriff “handelsübliche Menge”. Welche Menge im üblichen Rahmen liegt, hängt immer auch vom jeweiligen Produkt ab. Als Richtschnur nennen Verbraucherschützer mitunter die Menge, die sich in zwei bis vier Wochen aufbrauchen lässt.
Darf mir der Händler den Großeinkauf verbieten?
Ja, grundsätzlich dürfen Händler frei über Mengenbegrenzungen entscheiden. Allerdings heißt “haushaltsübliche Menge” nicht automatisch, dass nur eine Packung eines Artikels gekauft werden darf. Im Zuge der Corona-Krise sind viele Händler dazu übergangen, konkrete Höchstabgabemengen zu nennen, um Diskussionen zu vermeiden. Auch das ist rechtens. Als Kunde hast du keinen Anspruch darauf, eine größere Menge zu erhalten. In Deutschland besteht kein sogenannter Kontrahierungszwang, auch Abschlusszwang genannt – in der Regel kann also niemand gezwungen werden, einen Vertrag abzuschließen.
Rechtsstreitigkeiten zur haushaltsüblichen Menge
Immer wieder müssen sich auch Gerichte mit der Frage beschäftigen, welche Begrenzung in den vorliegenden Fällen angemessen ist. Zum Beispiel hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Elektronikdiscounter einem Kunden mindestens vier Gutscheinkarten für Musikdownloads verkaufen musste (AZ 327 O 272/11). Der Markt hatte zunächst nur zwei abgeben wollen.
Denn ungeachtet des nicht vorhandenen Abschlusszwangs: Wenn Händler bei Sonderangeboten unklare Werbeaussagen formulieren, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. In solchen Fällen kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.
- Wie viel “haushaltsüblich” ist, ist nicht eindeutig definiert, sondern Einzelfallentscheidung.
- Händler dürfen die Abgabemenge begrenzen, um Hamsterkäufe zu verhindern.
- Stecken reine Werbegründe hinter einer Mengenbegrenzung, kann sie unrechtmäßig sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.