12. September 2016, 13:18 Uhr
Sichtfahrgebot gilt Tiefstehende Sonne blendet: Wer ist schuld am Unfall?
Im Herbst und im Frühjahr blendet die tiefstehende Sonne alle Verkehrsteilnehmer zuweilen besonders stark. Kommt es dann zu einem Zusammenstoß, gibt es oft Streit um die Schuldfrage. Einige Fahrer machen vor Gericht geltend, dass sie aufgrund der Lichtverhältnisse nichts erkennen konnten und sie demzufolge keine Schuld trifft. Eine Aussicht auf Erfolg hat dieses Argument jedoch in der Regel nicht.
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Tiefstehende Sonne ändert Schuldverhältnisse nicht
Auch wenn die tiefstehende Sonne noch so sehr blendet: Wenn Sie als Autofahrer trotz schlechter Sicht losfahren oder abbiegen und dabei zum Beispiel mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug zusammenstoßen, ändert dies nichts an den Schuldverhältnissen. Das in § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegte Sichtfahrgebot besagt, dass Sie immer nur so schnell fahren dürfen, dass Sie innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Sind die Lichtverhältnisse schlecht – etwa durch die tiefstehende Sonne –, müssen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen, bis Sie wieder freie Sicht haben.
Rote Ampel übersehen: Keine Ausrede vor Gericht
Wenn Sie wegen der blendenden Sonne ein Verkehrszeichen übersehen, können Sie auch vor Gericht nicht mit Nachsicht rechnen. In der Regel wird mindestens von einer erheblichen Mitschuld ausgegangen. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht Karlsruhe: Bei tiefstehender Sonne müssen Autofahrer immer damit rechnen, geblendet zu werden, und entsprechend vorsichtig fahren (AZ 1 Ss 61/96). Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer, den die Sonne geblendet hatte, eine rote Ampel überfahren und dafür ein Fahrverbot erhalten.
Ungünstige Lichtverhältnisse: Besonders vorsichtig fahren
An einem sonnigen Spätsommer- oder Herbsttag sollten Sie sich daher beim Autofahren ausreichend gegen Beeinträchtigungen durch die tiefstehende Sonne schützen, sodass Unfälle und Konflikte vermieden werden können. Eine Sonnenbrille sollten Sie immer griffbereit im Auto haben und auch die Sonnenblende herunterklappen. Achten Sie auf ausreichenden Abstand und rechnen Sie damit, dass auch andere Fahrer durch die Sonne geblendet werden und möglicherweise verspätet reagieren. Bedenken Sie auch: Haben Sie die Sonne im Rücken, sorgen die Lichtverhältnisse möglicherweise dafür, dass der Gegenverkehr geblendet wird.
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