Transplantationsregister soll Organspende erleichtern. Eine ältere Frau liegt in einem Krankenhausbett. Neben ihr steht ein Arzt in weißem Kittel und eine Krankenschwester in blauer Kleidung. Syda Productions, Fotolia

31. Oktober 2016, 14:56 Uhr

Zentrales Register Trans­plan­ta­ti­ons­re­gis­ter soll Organ­spen­de erleichtern

Ab November 2016 soll ein zentrales Transplantationsregister eingerichtet werden, in dem Daten zur Organspende gesammelt verfügbar sind. Die entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes  (TPG) soll dazu beitragen, dass Patienten künftig besser und sicherer behandelt werden können.

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Bislang werden die Informationen zu Organspendern und -empfängern bei verschiedenen Stellen gesammelt und verwaltet, zum Beispiel bei einzelnen Ärzten und Transplantationszentren oder bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant. Um die Möglichkeit einer Organspende bei Patienten zu erhöhen, soll es nun bald ein Transplantationsregister geben, das die Daten bundesweit sammelt. Dabei sollen sowohl Organempfänger als auch lebende und verstorbene Organspender erfasst werden. Der Gesetzgeber möchte damit die Verteilung der Spenderorgane verbessern. Außerdem sollen die Daten auch genutzt werden können, um die Forschung im Bereich der Transplantationsmedizin weiter voranzubringen.

RechtsschutzUm Datenschutz zu gewährleisten, werden die Informationen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit nur mit Einwilligung der Spender und Empfänger in das Transplantationsregister übernommen. Außerdem sollen sie so gespeichert werden, dass sie keine direkten Rückschlüsse auf die Personen zulassen. Auch Daten, die in den vergangenen zehn Jahren erhoben wurde, sollen in anonymisierter Form genutzt werden können. Das Register wird unter der Aufsicht der Bundesdatenschutzbeauftragten stehen.

Mit dem Aufbau des Transplantationsregisters soll eine geeignete Einrichtung beauftragt werden. Für den Auftrag sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft gemeinsam zuständig. Für die Anonymisierung der Patientendaten soll eine weitere Stelle beauftragt werden.

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